Ausfuhrverbote für Dokumente

CK - Washington.   Daran denkt nicht jeder: Datenschutzrecht kann die Ausfuhr von Daten in die USA verbieten. Umgekehrt nicht, oder? Doch, auch die USA verbieten die Ausfuhr von Daten. Selbst für Prozesszwecke. Wer sich auf die amerikanische e-Discovery gefasst machen muss, mit der Unterlagen aus Deutschland vor ein Gericht in den USA gelangen, sollte schon im Vorfeld bedenken, dass Datenverkehrsverbote in beide Richtungen gelten. Daher kann man schon bei Vertragsabschluss zwischen amerikanischen und deutschen Parteien im Hinblick auf etwaige Prozesse in den USA erwägen, die Offenlegung von Daten vertraglich zuzusammenzustreichen: Beispielsweise muss die amerikanische Seite das …

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Themen: Deutschland , Discovery , /usa-recht-2011/jury

Erschienen 18. Juni 2011 auf http://anwalt.us.

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