Ausbildungspläne in der Anwaltstation

Alexander Hartmann weist im (gelungenen) … jurabilis! auf die Empfehlungen der BRAK (Download pdf) sowie des KG (HTML) zur Ausbildung von Referendaren in der Anwaltstation hin.

Der Katalog sieht tatsächlich sehr umfänglich aus, hier allerdings davon zu sprechen, dass

schon die Liste empfohlener Tätigkeiten nur mit viel Wohlwollen noch als “illusorisch” bezeichnet werden kann […]

scheint dann doch sehr vom Blick des Referendars geprägt zu sein, der seinen Vorbereitungsdienst in der multinational operierenden Großkanzlei ableistet und sich gerade auf drei Monate in New York vorbereitet (an dieser Stelle: eine gute Zeit drüben!).

Wer demgegenüber in einer kleineren oder einer mittelständisch ausgerichteten Kanzlei die Anwaltstation verbringt und diese nicht nur als Möglichkeit zum Tauchen zwecks Examensvorbereitung betrachtet, dürfte mit der “Abarbeit” der Ausbildungsempfehlungen keine größeren Schwierigkeiten haben. Natürlich bleibt je nach Ausrichtung der Kanzlei das eine oder andere auf der Strecke; das wird dann aber durch “überobligationsmäßige” Leistungen in anderen Bereichen ausgeglichen. Nach einem Blick in das Ausbildungshandbuch des DAV für die DAV-Anwaltsreferendare (welch eine Wortschöpfung) stellt man im Übrigen schnell fest, dass die Empfehlungen der BRAK und des KG im Vergleich dazu noch sehr moderat ausgefallen sind.

Vielleicht wird es Zeit, gewisse Realitäten endlich zu akzeptieren:

Referendare, die keine Ausbildung wollen, sondern die Anwaltsstation zur Vorbereitung auf die Klausuren im schriftlichen Staatsexamen nutzen, Referendare, die glauben, auch ohne vernünftige Ausbildung im Vorbereitungsdienst alles alleine (und besser) als erfahrene Rechtsanwälte zu können und Referendare, die in Vorbereitung einer späteren Anwaltstätigkeit ihre Ausbildung ernst nehmen und eine Kanzlei gefunden haben, die sie dabei unterstützt.

Denn im Ergebnis ist eine gute Anwaltsstation die beste Vorbereitung auf das 2. Staatsexamen insgesamt. Die Erfahrung im Umgang mit lebenden Akten kann einem kein Repetitor vermitteln.

Schließlich:

Es gibt nicht nur “Heerscharen von Muss-Anwälten” (O-Ton Hartmann), sondern auch Heerscharen von jungen Überzeugungstätern, den Will-Anwälten. Und die haben eine solide Ausbildung durch engagierte Rechtsanwälte verdient.

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Themen: Hartmann , Anwaltsstation Referendariat

Erschienen 15. März 2006 auf http://www.vertretbar.de.

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