Ausbaukosten als Nacherfüllungsschaden?
Da ist sie wieder, die altbekannte Frage: Hat der deutsche Gesetzgeber eine Richtlinie der Europäischen Union ordnungsgemäß umgesetzt? Betroffen ist diese Mal der Umfang der Nacherfüllungspflicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich damit auseinandersetzen, ob die Ausbaukosten nach bestimmungsgemäßem Einbau einer Kaufsache von dem Verkäufer zu ersetzen sind. Die Antwort des BGH war eindeutig: Ein Anspruch besteht nach deutschem Recht derzeit nicht. Aber ist diese Rechtslage vereinbar mit den Vorgaben der EU?
In dem Rechtsstreit kaufte der Käufer bei dem Verkäufer italienische Fliesen zum Preis von EUR 1.382,27 (inkl. MwSt.). Nachdem diese verlegt wurden, zeigten sich auf den Oberflächen Schattierungen die nach Aussage eines Sachverständigen feine Mikroschleifspuren waren. Eine Beseitigung durch Nachbesserung kam nicht in Betracht. Der Käufer forderte den Verkäufer daher auf, die Fliesen insgesamt auszutauschen. Die Kosten für den Austausch betragen rund EUR 3.300,00; EUR 1.200,00 für die Lieferung der mangelfreien Fliesen, einschließlich des Transports und EUR 2.100,00 für den Ausbau der mangelhaften Fliesen.
In einem ähnlichen Verfahren hatte der BGH bereits entschieden, dass die Kosten für den erneuten Einbau der nachgelieferten und nunmehr mangelfreien Kaufsache nicht geschuldet sind (vgl. hierzu Nacherfüllungspflicht - Ja oder Nein?!). In diesem Verfahren des BGH ist nun die Frage streitentscheidend, ob die Kosten für den Ausbau der mangelhaften Fliesen von dem Verkäufer zu ersetzen sind (vgl. BGH, Beschl. v. 14.01.2009 – VIII ZR 70/08).
Ein Schadensersatzanspruch schied in diesem Fall bereits aus, weil ein Verschulden des Verkäufers nicht vorlag. Der BGH führte dazu aus:
„… a) Nach dem nationalen deutschen Recht steht dem Kläger ein Anspruch auf Ersatz der Kosten für den Ausbau der mangelhaften Fliesen nicht zu. Zu Recht und unangegriffen hat das Berufungsgericht insoweit einen Schadensersatzanspruch des Klägers aus § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1 und 3, § 281 Abs. 1 BGB wegen schuldhafter Lieferung mangelhafter Fliesen verneint, weil die Beklagte weder die Lieferung der mangelhaften Fliesen selbst verschuldet noch nach § 278 BGB für ein Verschulden der Herstellerin der Fliesen einzutreten hat (vgl. Senatsurteil vom 15. Juli 2008 – VIII ZR 211/07, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, WM 2008, 1890 = NJW 2008, 2837, Tz. 29 m.w.N.). Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts hat der Kläger gegen die Beklagte aber auch keinen Schadensersatzanspruch aus § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 Fall 2, § 280 Abs. 1 und 3, § 281 Abs. 1 und 2 BGB wegen der unterbliebenen Nachlieferung mangelfreier Fliesen. …“Ein Anspruch auf Ersatz der Ausbaukosten ist nach Auffassung des BGH aber vorliegend auch nicht aus § 439 BGB gegeben. Der BGH ging dabei davon aus, dass eine Nacherfüllung jedenfalls mit unverhältnismäßig hohen Kosten ver…
» Vollständiger ArtikelThemen: Ebay, Amazon & Co. , Bgh Kosten Ausbau
Erschienen 30. Juni 2009 auf http://blog.mein-recht-im-netz.de.
Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Auslegung der Richtlinie 1999/44/EG…
Dr. Bücker Newsfeed | 20. Februar 2009 — Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs: A. Der Kläger erwarb bei der Beklagten, die einen Baustoffhandel betreibt, Bodenfliesen…
BGH: Wenn die Gewährleistungspflichten des Onlinehändlers für diesen unverhältnismäßig werden / Vorlagebeschluss an EuGH
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 23. Januar 2009 — BGH, Beschluss vom 14.01.2009, Az. VIII ZR 70/08 § 439 Abs. 3 BGB Häufig stellt sich für den Käufer einer Ware, die sich im…
BGH: Wenn die Gewährleistungspflichten des Onlinehändlers für diesen unverhältnismäßig werden / Vorlagebeschluss an EuGH
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 23. Januar 2009 — BGH, Beschluss vom 14.01.2009, Az. VIII ZR 70/08 § 439 Abs. 3 BGB Häufig stellt sich für den Käufer einer Ware, die sich im…
Richtlinienkonforme Auslegung von § 439 Abs. 1 BGB
kanzlei.biz | 28. Dezember 2011 — Eigener Leitsatz: Im Wege der richtlinienkonformen Auslegung umfasst § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB "Lieferung einer mangelfreien Sache" …
Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache bei der Nacherfüllung
Rechtslupe | 28. Dezember 2011 — Im Kaufvertragsrecht umfasst die Nacherfüllung durch “Lieferung einer mangelfreien Sache” auch den Ausbau und Abtransport der …
EuGH: Verkäufer trägt die Kosten für den Aus- und Einbau von bereits verbauter, mangelhaft gelieferter Ware
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 19. Juli 2011 — Bislang ungeklärt war die Frage, ob der Verkäufer im Rahmen des Nacherfüllungsanspruchs (verschuldensunabhängig) die Kosten für…
Unwirksamer Gewährleistungsausschluss bei privaten Verkäufen
www.rechtsklarheit.de | 10. Januar 2010 — Anders als gewerbliche Verkäufer können private Verkäufer im Kaufvertrag über gebrauchte Sachen einen Gew&aum…
Eugh Ein- Und Ausbaukosten: EuGH: Ein- UND Ausbaukosten bei der Nachlieferung!!
Juraexamen.info | 20. Juni 2011 — Der EuGH hat am 16.6.2011 (Az. C-65/09 und C-87/09) entschieden, dass der Verkäufer im Fall einer Ersatzlieferung für ein man…
EuGH: Kein Wertersatz für Nutzung vertragswidrig gelieferter Sachen - Nationales Recht, wonach der Verkäufer im Fall der Ersatzlie…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 19. April 2008 — 1. Art. 3 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauc…
Ersatzlieferung für ein mangelhaftes Verbrauchsgut
Rechtslupe | 20. Juni 2011 — Im Fall einer Ersatzlieferung für ein mangelhaftes Verbrauchsgut muss der Verkäufer das Gut aus der Sache ausbauen, in die es v…

