Ausbau der Kläranlage Veitshöchheim: Freistaat fordert eine halbe Million Euro zurück

Es geht um die stolze Summe von rund einer halben Million Euro: So viel soll der „Zweckverband für Abwasserbeseitigung Maintal“ an Fördermitteln für den Ausbau der Verbandskläranlage Veitshöchheim an den Freistaat Bayern zurückzahlen. Das Staatliche Rechnungsprüfungsamt geht davon aus, dass bei der Berechnung der Förderung von falschen Voraussetzungen ausgegangen wurde. Der Zweckverband wehrt sich vor dem Würzburger Verwaltungsgericht gegen die Rücknahme.

Entscheidend für die Höhe der staatlichen Förderung bei Maßnahmen der Abwasserbeseitigung ist die Einwohnerzahl: Hat eine Gemeinde mehr als 10.000 Bürger, zahlt der Staat 25 Prozent. Ist die Einwohnerzahl nur vierstellig, gibt’s mit knapp 18 Prozent deutlich weniger. Und darüber ist im Fall des Ausbaus der Verbandskläranlage Veitshöchheim ein Streit entbrannt: Vom Förderantrag vom 15. März 1999 bis zum Schlussbescheid des Wasserwirtschaftsamtes (WWA) Aschaffenburg vom 3. Mai 2007 gingen alle Beteiligten davon aus, dass die Gemeinde Veitshöchheim knapp über 10.000 Einwohner hat. Und zwar deshalb, weil Erst- und Zweitwohnsitze zusammengezählt wurden.

Das war falsch, sagt jetzt das Rechnungsprüfungsamt und will nur die Erstwohnsitze berücksichtigen, die zum maßgeblichen Zeitpunkt unter 10.000 lagen. Exakt 9.778 waren es laut dem amtlichen Statistischen Jahrbuch des Freistaats zum entscheidenden Zeitpunkt 2007. Statt der gewährten, längst ausgezahlten und vom Zweckverband auch verbrauchten Förderung von knapp 1,7 Millionen Euro für den Ausbau der Kläranlage (die Gesamtmaßnahme kostete 6,7 Millionen Euro) legte die Behörde die Fördersumme deshalb nachträglich auf knapp 1,2 Millionen Euro fest und forderte mit einem neuen Bescheid vom 19. November 2009 die Differenz von rund 510.000 Euro zurück – samt Zinsen in Höhe von jährlich 6 Prozent ab dem Datum der Bewilligung. Damit will sich der Zweckverband nicht abfinden und zog vor Gericht.

Vor Abgabe des Förderantrags gab es Gespräche mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem zuständigen Fachbereichsleiter bei der Regierung von Unterfranken, so Rechtsanwalt Dr. Martin Vocke, der den Zweckverband vertritt, bei der mündlichen Verhandlung vor der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts: „Dabei wurde besprochen, dass die Zweitwohnsitze berücksichtigt werden.“ Außerdem seien auch die Zweitwohnsitze an die Kläranlage angeschlossen.

Der zuständige WWA-Sachbearbeiter Hubert Netrval bestätigt, dass damals von über 10.000 Veitshöchheimer Bürgern ausgegangen wurde. Allerdings sei die Problematik mit Erst- und Zweitwohnsitzen in ähnlich gelagerten Fällen bayernweit „schon immer ein Zankapfel gewesen“. Vocke beruft sich darauf, dass der Zweckverband auf die klaren Aussagen der Behörde vertrauen durfte und deshalb nicht zur Rückzahlung der Fördermittel verpflichtet ist. Der Anwalt geht weiter davon aus, dass es damals „gän…

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Themen: Juristisches , Staat , Aschaffenburg

Erschienen 2. Februar 2011 auf http://www.woetzel-online.info/.

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