Aus der Praxis: Fadenscheinige Kündigung gegen Betriebsrat in Ingolstadt unwirksam
Das ist genau die Situation, vor der sich alle fürchten, die einen neuen Betriebsrat gründen wollen: Noch vor dem eigentlichen Wahltag wird man als Initiator der Betriebsratswahl vom Chef unter fadenscheinigen Gründen fristlos gekündigt. Natürlich gäbe es überhaupt keinen Zusammenhang mit der Wahl, so die offizielle Lesart. Dass man aber vor solchen Situationen keine Angst haben muss, zeigt dieses hochaktuelle Praxis-Beispiel aus dem bayerischen Ingolstadt:
An der dortigen “Euro-Sprachenschule” sollte im Juli 2009 zum ersten Mal ein Betriebsrat gewählt werden. Auf der Vorschlagsliste für das neue Gremium stand auch ein 39jähriger US-Bürger, der an der Schule als Lehrkraft tätig ist. Zwei Tage vor dem Wahltermin kündigte ihm die Leiterin der Schule jedoch fristlos. Der Kündigung ging voraus, dass der Lehrer sich kurz davor mit dem Hinweis an die Inhaberin wandte, an seinem Spind sei herummanipuliert, eventuell sogar wichtige Unterlagen entwendet worden: man müsse die Polizei rufen, um der Sache nachzugehen. Was dann folgte, ist kaum zu glauben: Anstatt die Behörden zu alarmieren, empörte sich die Inhaberin darüber, dass so etwas an ihrer Schule ja noch nie vorgekommen und das ganze wirklich eine “grandiose Anschuldigung” sei. Der Lehrer wusste nicht wie ihm geschah! Als er kurz danach die scheinbar vermissten Unterlagen wieder entdeckte, war die Sache für ihn erledigt. Nicht für die Inhaberin! Sie sprach die sofortige Kündigung aus. Grund: Vertrauensverlust! Für den US-amerikanischen Lehrer eine mittlere Katastrophe, denn so würde er neben seinem Job auch gleich noch die Aufenthaltserlaubnis und das Visum verlieren. Die Sache ging natürlich vor das Arbeitsgericht.
Und dort unterlag die Arbeitgeberin jetzt in allen Punkten. Bei der mündlichen Verhandlung kam der naheliegende Zusammenhang mit der Betriebsratswahl zwar nicht zur Sprache. Die Arbeitnehmervertretung ist mittlerweile im Betrieb jedoch fest installiert. Kommentar der Firmenchefin auf entsprechende Nachfrage: “Ja, leider”.
Unser Ti…
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Erschienen 19. Februar 2010 auf http://blog.betriebsrat.de.
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Ingolstadt (reh) Zum Ärger an Erna Beus Euro-Sprachenschule hat das Arbeitsgericht am Freitag ein Urteil gesprochen: Die Inhaberin muss einen 39-jährigen US-Amerikaner wieder arbeiten lassen, der bis Juli 2009 in der Einrichtung als Englischlehrer beschäftigt war. Beu hatte ihn zwei Tage vor der von ihr bekämpften Wahl eines ersten Betriebsrates entlassen, bei der der Mann auf der Wahlliste stand und zum stellvertretenden Vorsitzenden bestimmt wurde. Beus Kündigung ist ungültig, entschied die Ingolstädter Kammer des Arbeitsgerichts München. "Sie haben voll gewonnen, in allen Punkten", sagte Richter Maximilian Haarpaintner dem Lehrer, der am Freitagvormittag mit seiner schwangeren Frau bei der Verkündung der Entscheidung anwesend war.

