Gesundheitsfürsorge und -förderung im Hamburger Justizvollzug
criminologia | 7. September 2010 — Das Leben im Vollzug ist den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit wie möglich anzugleichen. Schädlichen Folgen des Freiheit…
In der Ausgabe 7/2010 vom 15. Februar diesen Jahres widmet sich die Zeitschrift Aus Politik und Zeitgeschichte dem Thema Strafvollzug.
Manuel Halbauer schreibt im Editorial zur inhaltlichen Verortung der Ausgabe:
Im Jahr 2006 wurde im Rahmen der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder verlagert. Die Mehrheit der Richter, Anstaltsleiter und Anwälte in Deutschland hatten das abgelehnt, denn sie befürchteten einen juristischen Flickenteppich, der zu einem Wettbewerb um die kostengünstigste Justizvollzugsanstalt (JVA) führen und somit auch zu Lasten der Sicherheit gehen würde. Doch seither sind nur in drei Bundesländern eigene Gesetze zum Erwachsenenvollzug in Kraft getreten, während in den übrigen weiterhin das Strafvollzugsgesetz von 1977 gilt und sich künftige Landesgesetze wohl an diesem orientieren werden. Dies hat dazu beigetragen, die ursprüngliche Besorgnis zu mildern.
In der öffentlichen Wahrnehmung erfährt der Strafvollzug fast nur bei spektakulären Fällen wie dem Foltermord an einem Häftling durch Mitgefangene in der JVA Siegburg 2006 oder dem Gefängnisausbruch zweier Gewaltverbrecher aus der JVA Aachen im vergangenen November Aufmerksamkeit. Erstaunliche Entwicklungen und Kennzeichen des deutschen Strafvollzugs, wie die seit 2003 rückläufige Gefangenenrate, aber auch der zum Teil hohe Anteil von Gefangenen im geschlossenen Vollzug, die entgegen den Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes gemeinschaftlich untergebracht sind, bleiben dagegen in der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet.
Kriminalität und Strafvollzug geraten immer wieder in Gefahr, für populistische Forderungen wie nach einem härteren “Durchgreifen” der Justiz, lebenslangem “Wegschließen” von Sexualstraftätern und nach robusterem Vorgehen zum Beispiel gegen “kriminelle Ausländer” herhalten zu müssen. Dies wird der Komplexität der Materie nicht gerecht und schafft ein gesellschaftliches Klima, das Ängste schürt und Resozialisierungsmaßnahmen als “Kuschelpädagogik” abtut. Dem Schutz der Gemeinschaft dient es nicht.
Die Ausgabe beinhaltet folgende Essays:
Vom Sinn des Strafens – Essay (Winfried Hassemer) Strafvollzug in Deutsch… » Vollständiger ArtikelErschienen 8. März 2010 auf http://criminologia.de.
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criminologia | 29. Mai 2009 — Die strikte Trennung zwischen Strafvollzug einerseits und sozialen Diensten andererseits ist passé. Früher war Strafvollzug Sa…
mindermeinung.de | 6. September 2006 — Mit der jüngst bewirkten Föderalismusreform haben die Ländern die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug erhalten. Nach dem U…
Anwalt bloggt | 16. Mai 2006 — Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat in einer Pressemitteilung vom 15. Mai 2006 zur geplanten Föderalismusreform wie folgt Ste…
criminologia | 11. September 2010 — Der Internetauftritt der Zeitschrift für Soziale Probleme und Soziale Kontrolle wurde komplett überarbeitet. Auf der übersich…
criminologia | 19. Mai 2010 — Soeben flatterte per Newsletter ein Hinweis auf die aktuelle Ausgabe der Informationen zur politischen Bildung (Nr. 306) zum …
strafblog | 29. Juni 2006 — Aller Expertenkritik zum Trotz soll der Strafvollzug Rahmen der Föderalismus-Reform Ländersache werden. Das Strafvollzugsgesetz de…
Juristisches und Sonstiges | 12. August 2005 — Zuviele Häftlinge in Österreichs Gefängnissen. Im September soll ein "Masterplan" vorgelegt werden, wie man der Situation Herr wer…
Heymanns Strafrecht Online Blog | 10. August 2010 — Interessant der Beschl. des OLG Hamburg v. 19.07.2010 – 3 Vollz (Ws) 38/10, der sich mit der Gewährung von Ausbildungsbeihilfe …
criminologia | 8. März 2009 — Die Webseite 360degrees bietet eine umfangreiche Rundschau auf das amerikanische Strafrechtssystem. Hierzu zählen u.a. Erfa…
Gelingende Rechtfertigung des Strafens ist heute präventive Rechtfertigung; der strafende Eingriff in Grundrechte muss sich darauf berufen können, dass er die Welt verbessert, wobei Maß und Würde gewahrt bleiben müssen.
Der Beitrag geht zunächst auf die rechtliche Situation des Strafvollzugs in Deutschland ein und stellt anschließend einige aktuelle statistische Daten hinsichtlich der Belegungsentwicklung und Insassenstruktur vor.
Der Aufsatz geht der Frage nach, ob der Nutzen des Strafvollzugs die Kosten der Sicherung und Resozialisierung von Straftätern überschreitet oder ob alternative, haftvermeidende Strategien vorzuziehen sind.
Das Angebot des Jugendstrafvollzugs steht im Widerspruch zu den durch die Zwangsunterbringung mitbedingten subkulturellen Gewalt- und Drogenproblematiken. Relativ hohe Rückfallquoten machen die Übergangsbegleitung unabdingbar.
Die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus gemäß § 63 StGB gehört zu den freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung. Über deren Dauer entscheidet die vom Patienten ausgehende Gefährlichkeit.
Der Beitrag befasst sich mit Erscheinungsformen der Gefangenensubkulturen in den Justizvollzugsanstalten. Herausgearbeitet sind die dort Sicherheit und Ordnung beeinträchtigenden mit den Subkulturen verbundenen Problembereiche.
Minoritäten sind in den Gefängnissen überrepräsentiert. Die Gründe liegen in unterschiedlichem Verhalten, unterprivilegiertem rechtlichen Status sowie unterschiedlicher Behandlung durch die Kontrollinstanzen und Massenmedien.