Pflichtverteidiger Hamburg: Pflichtverteidiger in Hamburg
Strafverteidigung-Hamburg.com | 4. September 2009 — Sie werden in einem Bescheid des Gerichts aufgefordert mitzuteilen, ob Sie die Beiordnung eines bestimmten Rechtsanwalts als …
Ein aktuelles Mandat veranlasst mich dazu, mal wieder klar zu stellen, dass ein Pflichtverteidiger kein vom Gericht besonders gemochter Verurteilungsbegleiter sein muss, der aufgrund des Umstandes beigeordnet wird, dass er keinerlei Verteidigungsaktivitäten entfaltet.Hintergrund ist der, dass ein Mandant keine Verteidigung durch mich wünschte, da er von einer “Kollegin”, die ihn in der JVA aufgesucht hatte, den Floh ins Ohr gesetzt bekommen hatte, dass alle vom Gericht beigeordneten Pflichtverteidiger Verteidiger zweiter Klasse seien und mit dem Gericht verbandelt seien. Ohne auf das unkollegiale Raubtierverhalten der Kollegin eingehen zu wollen, möchte ich dennoch ein paar Worte zum Thema Pflichtverteidigung verlieren und klarstellen:
Seit dem 01.01.2010 hat grundsätzlich jeder, gegen den Untersuchungshaft vollzogen wird, einen Anspruch auf die Beiordnung eines Verteidigers. Dies sieht in der Praxis ungefähr so aus, dass der Beschuldigte, dem ein Haftbefehl verkündet wird, bei Verkündung gefragt wird, ob er einen Verteidiger wünsche oder bereits einen Verteidiger habe. Hat der Beschuldigte bereits einen Wahlverteidiger, so muss grds. kein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. IdR stellt sodann der Wahlverteidiger den Antrag auf Beiordnung, legt das Wahlmandat nieder und ist sodann “Pflichtverteidiger”. Das ist die eine Variante.
Die andere ist die, dass der Beschuldigte noch keinen Verteidiger hat, und das Gericht ihm nach einer Überlegungs- und Benennungszeit für einen eigenen Verteidiger, nach Fristablauf einen “Pflichtverteidiger” beiordnet. Hierbei greift das Gericht -dankenswerterweise - auf die von den Strafverteidigervereinigungen oder Kammern herausgegebene Listen derjenigen Verteidiger zurück, die sich bereit erklärt haben, Pflichtverteidigungen zu übernehmen. Es kommen also nur Kollegen zum Zuge, die dies auch wünschen. Es wird in der Regel kein Anwalt, der dies nicht wollte, “zwangsverpflichtet”.
In anderen Fällen der notwendigen Verteidigung bekommt der Beschuldigte ebenfalls erst einmal Gelegenheit, einen Verteidiger seiner Wahlt zu benennen. Erst wenn er dies nicht tut, wird ein Verteidiger durch das Gericht benannt. Hier ist es tatsächlich noch so, dass die meisten “Abteilungsrichter” ihren Schuhkart…
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