Aus gegebenem Anlass: Pflichtverteidiger nicht gleich Verurteilungsbegleiter

Ein aktuelles Mandat veranlasst mich dazu, mal wieder klar zu stellen, dass ein Pflichtverteidiger kein vom Gericht besonders gemochter Verurteilungsbegleiter sein muss, der aufgrund des Umstandes beigeordnet wird, dass er keinerlei Verteidigungsaktivitäten entfaltet.Hintergrund ist der, dass ein Mandant keine Verteidigung durch mich wünschte, da er von einer “Kollegin”, die ihn in der JVA aufgesucht hatte, den Floh ins Ohr gesetzt bekommen hatte, dass alle vom Gericht beigeordneten Pflichtverteidiger Verteidiger zweiter Klasse seien und mit dem Gericht verbandelt seien. Ohne auf das unkollegiale Raubtierverhalten der Kollegin eingehen zu wollen, möchte ich dennoch ein paar Worte zum Thema Pflichtverteidigung verlieren und klarstellen:

Seit dem 01.01.2010 hat grundsätzlich jeder, gegen den Untersuchungshaft vollzogen wird, einen Anspruch auf die Beiordnung eines Verteidigers. Dies sieht in der Praxis ungefähr so aus, dass der Beschuldigte, dem ein Haftbefehl verkündet wird, bei Verkündung gefragt wird, ob er einen Verteidiger wünsche oder bereits einen Verteidiger habe. Hat der Beschuldigte bereits einen Wahlverteidiger, so muss grds. kein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. IdR stellt sodann der Wahlverteidiger den Antrag auf Beiordnung, legt das Wahlmandat nieder und ist sodann “Pflichtverteidiger”. Das ist die eine Variante.

Die andere ist die, dass der Beschuldigte noch keinen Verteidiger hat, und das Gericht ihm nach einer Überlegungs- und Benennungszeit für einen eigenen Verteidiger, nach Fristablauf einen “Pflichtverteidiger” beiordnet. Hierbei greift das Gericht -dankenswerterweise - auf die von den Strafverteidigervereinigungen oder Kammern herausgegebene Listen derjenigen Verteidiger zurück, die sich bereit erklärt haben, Pflichtverteidigungen zu übernehmen. Es kommen also nur Kollegen zum Zuge, die dies auch wünschen. Es wird in der Regel kein Anwalt, der dies nicht wollte, “zwangsverpflichtet”.

In anderen Fällen der notwendigen Verteidigung bekommt der Beschuldigte ebenfalls erst einmal Gelegenheit, einen Verteidiger seiner Wahlt zu benennen. Erst wenn er dies nicht tut, wird ein Verteidiger durch das Gericht benannt. Hier ist es tatsächlich noch so, dass die meisten “Abteilungsrichter” ihren Schuhkart…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches


Erschienen 26. Mai 2010 auf http://strafrecht24-berlin.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Pflichtverteidiger Hamburg: Pflichtverteidiger in Hamburg

Strafverteidigung-Hamburg.com | 4. September 2009 — Sie werden in einem Bescheid des Gerichts aufgefordert mitzuteilen, ob Sie die Beiordnung eines bestimmten Rechtsanwalts als …

Pflichtverteidiger aufgepasst: Bei Nichterscheinen drohen Kosten

Heymanns Strafrecht Online Blog | 18. Februar 2011 — § 145 Abs. 4 StPO wird häufig übersehen. So auch in dem Verfahren, dass dem Beschl. des OLG Köln v. 24.11.2010 – 2 Ws 763/10 zu…

Verteidigung zweiter Klasse, erster Teil

NEBGEN | 28. Mai 2010 — Das leidige Thema Pflichtverteidigung ärgert mich, seit ich Strafverteidigungen übernehme. Mir ist - ehrlich gesagt - nicht ganz k…

Verteidigung zweiter Klasse, erster Teil

NEBGEN | 27. Mai 2010 — Das leidige Thema Pflichtverteidigung ärgert mich, seit ich Strafverteidigungen übernehme. Mir ist - ehrlich gesagt - nicht ganz k…

änderungen Stpo 2010: Gesetzesänderung zum 1. Januar 2010: sofortige Pflichtverteidigerbestellung bei Vollstreckung von Untersuchungshaft

Strafrechtkanzlei Dr. Toralf Noeding | 26. Oktober 2009 — Zum 1. Januar 2010 tritt eine wichtige gesetztliche Neuregelung in Kraft: Während bislang erst nach drei Monaten Untersuchungsh…

Wo ist der “tiefere Sinn” eines Beiordnungsantrages im Falle notwendiger Verteidigung?

Rechtsanwalt Achim Flauaus | 2. November 2009 — Vorgänge wie der folgende sind es, weswegen sich das Mitleid über die Überlastung der Richter in Grenzen hält. Überlastung ist …

Pflichtverteidiger muss für Menschen in U-Haft sofort bestellt werden

anwalt-kiel.com | 4. Januar 2010 — Seit dem 01.01.2010 ist die Strafprozessordnung (StPO) für Menschen die sich in Untersuchungshaft befinden geändert worden. Nac…

Vorsicht Falle: Honorarvereinbarung bei Pflichtverteidigung

kanzlei-hoenig.de | 5. Januar 2010 — In den Fällen, in denen eine Verteidigung notwendig ist, bekommt der Beschuldigte einen Pflichtverteidiger bestellt. Wann ein F…

Nicht verstanden

kanzlei-hoenig.de | 24. November 2008 — Ich hatte meine Bestellung zum Pflichtverteidiger beantragt. Begründet hatte ich den Antrag mit der notwendigen Akteneinsicht, …

Pflichtverteidiger Hamburg: Pflichtverteidiger können seit Jahresbeginn früher bestellt werden

Strafverteidigung-Hamburg.com | 13. Januar 2010 — Seit dem 01. 01. 2010 ist dem § 140 Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO) eine neue Nr. 4 hinzugefügt. Ein Fall notwendiger Verte…