Aus der Scheidungsschrift
am 24.11.2006 von Das interessiert doch wieder keine Sau...
…in deren Namen unter Vorlage - einer schriftlichen besonderen Prozessvollmacht gemäß § 609 ZPO…
wenn ich nicht vergessen hätte, die Vollmacht …
Die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht im Strafverfahren ist nicht notwendig
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Der berühmte Kollege Carsten Hoenig aus Kreuzberg in Berlin, das ist der mit der Wanne, hat einen Meilenstein setzen lassen durch, man glaubt es kaum, das Landgericht München. Nachzulesen natürlich bei den Vier Strafverteidigern und, insoweit
Einspruchsrücknahme ohne schriftliche Vollmacht unwirksam?
kanzlei-hoenig.info / Eine neue Variante in dem Streit, ob der Verteidiger nun eine schriftliche Vollmacht zur Akte reichen muß oder nicht, hat sich das Amtsgericht in 59555 Lippstadt ausgedacht. Ich habe gestern “namens und mit Vollmacht” meines Manda
Sinn und Unsinn der Vollmachtsanforderung
RA J. Melchior, Wismar / Einer Terminsladung des AG Neuruppin in einer Owi-Sache ist ein Formblatt zum Ankreuzen beigeheftet. Dort findet sich u.a. Folgendes: (x) Es wird um Herreichung einer schriftlichen Vollmacht gebeten. Wahrscheinlich kann (und sollte) man dieses Z
Taktisch unklug …
Abgemahnt.com / … ist es, wenn man um die Resozialisierung seines Mandaten, eines verurteilten Mörders, bemüht ist und in dessen Namen diverse Medien abmahnt, da diese noch in alten Artikeln den kompletten Namen des Mandantens nennen. Im Normalfall wäre der
Niedersächsisches Finanzministerium zur Vollmachtsvorlage im Steuerstrafverfahren
Vier Strafverteidiger / Der unendliche Eiertanz wegen der Frage der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht geht weiter. Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Lüneburg wollte mir in einem Steuerstrafverfahren beharrlich die Akteneinsicht verweigern, weil ich
Aufrechnung eines Kostenerstattungsanspruchs mit fälligen Steuern
Blickpunkt Recht & Steuern / Eine Prozessvollmacht ermächtigt dazu, mit einem Kostenerstattungsanspruch des Vollmachtgebers gegen die Forderung aufzurechnen, zu deren Abwehr die Vollmacht erteilt worden war; Entsprechendes gilt für die Entgegennahme einer Aufrechnungse
