Aus der Kneipe zu Fuß zum Taxi-Stand - Trotzdem Führerscheinentzug?
am 13.05.2007 von http://www.strafblog.de
Von dem “irren Fall” eines Mannes, der nach einem durchzechten Abend sein Auto stehen und ließ und zu Fuß nach Hause ging und jetzt trotzdem Gefahr läuft, seine Fahrerlaubnis zu verlieren, berichtet bild.de. Dem 23-jährige Kfz-Mechaniker Sebastian Kandlbinder aus Bayern war im Zusammenhang mit einer Trunkenheitsfahrt mit 1,46 Promille die Fahrerlaubis entzogen worden. Nach einer 11-monatigen Sperrfrist war ihm dann eine neue Fahrerlaubnis erteilt worden. Und weil Kandlbinder lernfähig ist, ließ er sein Auto brav stehen, als er zwei Monate nach der Neuerteilung nach einem feucht-fröhlichen Abend mit seinen Kumpels nach Hause wollte. Zu Fuß begab er sich zu einem Taxi-Stand. Auf dem Weg dorthin fiel er einer Polizeistreife auf, die ihn prompt pusten ließ. 1,66 Promille stellten die Beamten fest, was Kandlbinder ziemlich unbeeindruckt ließ, hatte er sich doch - so seine Meinung - an die Regeln gehalten.Der Mann muss nicht schlecht gestaunt haben, als er einige Zeit später von der Straßenverkehrsbehörde zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), im Volksmund auch Idiotentest genannt, aufgefordert wurde, verbunden mit dem Hinweis, dass er im Falle der Nichtbefolgung der Aufforderung mit der abermaligen Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen habe. Begründung der Behörde: “Ungeändertes Trinkverhalten”.
“Nach §13 Fahrerlaubnisverordnung müssen wir bei Verdacht auf Alkoholmissbrauch tätig werden – auch wenn er Fußgänger war”, wird Amtssprecherin Christina Paffinger zitiert. ADAC-Rechtsexperte Dr. Michael Ludovisy hat laut BILD demgegenüber Zweifel bezüglich der Rechtmäßigkeit der Anordnung. Ein Promillewert von 1,6 als Fußgänger reiche hierfür nicht aus.
Kandlbinder will jetzt vor´s Verwaltungsgericht ziehen und gegen die Anordnung klagen. Zuvor wird er wohl noch Widerspruch einlegen. Man darf gespannt sein, wie entschieden wird.
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