Aus dem Korrekturlabor

Angeregt durch Christians Leitfaden zum Hausarbeiten-Versemmeln laufen manche andere Kollegen zur Höchstform bei der Spekulation darüber auf, was die bösen Korrektoren in Scheinklausuren und -hausarbeiten oder auch im Examensklausurenkurs lesen wollen. Um für etwas Klarheit zu sorgen, übernehme ich einmal den "trockenen" Part und gebe an dieser Stelle einen Auszug aus meinem Korrekturbericht über die gerade korrigierten Strafrechtsklausur im Heidelberger Probeexamen wieder. Dabei handelte es sich um eine Original-Examensklausur, die im Frühjahrstermin 2005 in Baden-Württemberg als erste Aufgabe im Strafrecht ausgegeben wurde. Der Schwerpunkt der Klausur war - wie zumeist bei "StR 1" - im allgemeinen Teil angesiedelt; es ging um Probleme der Unterlassungsdelikte, der mittelbaren Täterschaft sowie um Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe. Die unvermeidliche StPO-Zusatzfrage war auch dabei (wieder mal § 252 StPO bei der ermittlungsrichterlichen Vernehmung). Die Aufgabe selbst dürfte durchaus als schwer einzustufen sein, was allerdings am wenigsten an der Breite der zu prüfenden Delikte lag: Mehr als Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzungsdelikte (§§ 223, 224, 226 StGB) sowie Totschlag (Mordmerkmale waren im Bearbeitervermerk ausdrücklich von ausgeschlossen) kam nicht vor. Zudem sollte die - unproblematisch gegebene - Strafbarkeit einer der handelnden Personen nicht eigens geprüft werden. Nach der Vorstellung des Klausurenstellers mußte dafür aber an einigen Stellen sehr in die Tiefe gegangen werden, was dann den Umfang der Arbeit doch bedenklich anschwellen ließ, sodaß man insgesamt 20 Punkte erreichen konnte. Manche dieser Fragen lagen für meine Begriffe allerdings so weit von jenen Themen entfernt, deren detaillierte Beherrschung man realistischerweise erwarten kann, daß man es einem Bearbeiter kaum vorwerfen kann, nicht auf sie aufmerksam geworden zu sein. Wie die nachfolgenden Bemerkungen zeigen, lagen die Probleme bei der Bearbeitung auch dieses Mal keineswegs bei der Beherrschung von fein ziselierten Meinungsstreitigkeiten, sondern bei grundlegenden Kenntnissen sowie bei "handwerklichen" Fragen (vgl. besonders den letzten Punkt unten). Das sind gerade die Dinge, die einem dann die Prüfer aus der Praxis in den Examensarbeiten verübeln. "Aus dem Korrekturlabor" vollständig lesen

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links


Erschienen 18. Mai 2006 auf http://www.sartorienfelder.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Neue Stilblüten aus dem Korrekturlabor

Obiter Dictum | 28. Juli 2006 — Was man in Hausarbeiten und Klausuren liest, ist manchmal recht erstaunlich. So z.B., wenn ein Bearbeiter über viele Seiten per…

Hausarbeiten reloaded

Obiter Dictum | 12. Mai 2006 — Seit heute morgen sind die fertig korrigierten Exemplare der Ferienhausarbeit zurück am Lehrstuhl, zusammen mit einer Statistik de…

Ausrutscher

Sartorienfelder | 3. Juli 2006 — Wenn man Klausuren liest, entdeckt man jedes Mal etwas Neues. Dabei war die Fallkonstellation eigentlich altbekannt: A schlägt sei…

Rezension: Die Assessorklausur im Strafrecht

Jurakopf | 4. Mai 2008 — Das vorliegende Werk “Die Assessorklausur im Strafprozess” von Martin Schmehl, Walter Vollmer, Andreas Heidrich wird vorgestell…

Hausarbeiten schreiben ist out !?!

Law, my Life and more | 12. Mai 2006 — In den letzten Tagen wurde ja einiges zum Thema Hausarbeiten verfasst. Zumindest in Bochum muss man dazu sagen, dass es sich be…

Das erste Semester – Teil 4: Die Arbeit am Sachverhalt

Juraexamen.info | 17. April 2012 — Rechtzeitig zum Semesterstart wollen wir von Juraexamen.info uns auch an Frischlinge, also die Erstsemester richten und ein p…

Korrigieren nach der Musterbogen-Methode

Tingeltangel Blog | 20. November 2005 — Nicht nur Sascha kennt das Problem: Möchte man als Korrekturassistent auf einen guten Stundenlohn kommen, ist man normalerwei…

Kurz: Alpmann Brockhaus Studienlexikon Recht

Jurakopf | 4. Juli 2010 — Dieses Buch zwingt mich zu einem Novum: Die sonst übliche “Jurakopf-Einschätzung” muss entfallen, denn ich kann keine Empfehlun…

Kurz: Brockhaus Studienlexikon Recht

Jurakopf | 4. Juli 2010 — Dieses Buch zwingt mich zu einem Novum: Die sonst übliche “Jurakopf-Einschätzung” muss entfallen, denn ich kann keine Empfehlun…

„Vor oder nach dem Examen…?“ – Eine „Schwerpunktfrage“ im Studium?

minirep - Jura verstehen lernen | 6. April 2011 — Aufgrund der vielfältigen Novellierungen der Studienordnungen in jüngerer Zeit stellt sich für viele Studenten mehr denn je d…

So schreibt man eine juristische Hausarbeit [Christian S�fkens Weblog]
Aus dem Korrekturlabor - Sartorienfelder