Neue Stilblüten aus dem Korrekturlabor
Obiter Dictum | 28. Juli 2006 — Was man in Hausarbeiten und Klausuren liest, ist manchmal recht erstaunlich. So z.B., wenn ein Bearbeiter über viele Seiten per…
Angeregt durch Christians Leitfaden zum Hausarbeiten-Versemmeln laufen manche andere Kollegen zur Höchstform bei der Spekulation darüber auf, was die bösen Korrektoren in Scheinklausuren und -hausarbeiten oder auch im Examensklausurenkurs lesen wollen. Um für etwas Klarheit zu sorgen, übernehme ich einmal den "trockenen" Part und gebe an dieser Stelle einen Auszug aus meinem Korrekturbericht über die gerade korrigierten Strafrechtsklausur im Heidelberger Probeexamen wieder. Dabei handelte es sich um eine Original-Examensklausur, die im Frühjahrstermin 2005 in Baden-Württemberg als erste Aufgabe im Strafrecht ausgegeben wurde. Der Schwerpunkt der Klausur war - wie zumeist bei "StR 1" - im allgemeinen Teil angesiedelt; es ging um Probleme der Unterlassungsdelikte, der mittelbaren Täterschaft sowie um Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe. Die unvermeidliche StPO-Zusatzfrage war auch dabei (wieder mal § 252 StPO bei der ermittlungsrichterlichen Vernehmung). Die Aufgabe selbst dürfte durchaus als schwer einzustufen sein, was allerdings am wenigsten an der Breite der zu prüfenden Delikte lag: Mehr als Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzungsdelikte (§§ 223, 224, 226 StGB) sowie Totschlag (Mordmerkmale waren im Bearbeitervermerk ausdrücklich von ausgeschlossen) kam nicht vor. Zudem sollte die - unproblematisch gegebene - Strafbarkeit einer der handelnden Personen nicht eigens geprüft werden. Nach der Vorstellung des Klausurenstellers mußte dafür aber an einigen Stellen sehr in die Tiefe gegangen werden, was dann den Umfang der Arbeit doch bedenklich anschwellen ließ, sodaß man insgesamt 20 Punkte erreichen konnte. Manche dieser Fragen lagen für meine Begriffe allerdings so weit von jenen Themen entfernt, deren detaillierte Beherrschung man realistischerweise erwarten kann, daß man es einem Bearbeiter kaum vorwerfen kann, nicht auf sie aufmerksam geworden zu sein. Wie die nachfolgenden Bemerkungen zeigen, lagen die Probleme bei der Bearbeitung auch dieses Mal keineswegs bei der Beherrschung von fein ziselierten Meinungsstreitigkeiten, sondern bei grundlegenden Kenntnissen sowie bei "handwerklichen" Fragen (vgl. besonders den letzten Punkt unten). Das sind gerade die Dinge, die einem dann die Prüfer aus der Praxis in den Examensarbeiten verübeln. "Aus dem Korrekturlabor" vollständig lesen
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