Aus dem Bierzelt vor den Großen Senat
am 10.07.2007 von Sartorienfelder
Eine Schlägerei in einem Festzelt auf dem Münchner Oktoberfest war vor kurzem Anlaß für eine Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des BGH. Darin ging es um die Fragen, ob (1.) die nachträgliche Berichtigung eines Protokolls einer Hauptverhandlung auch dann beachtlich ist, wenn sie einer bereits erhobenen und ansonsten zulässigen Verfahrensrüge die Grundlage entzieht und (2.) ob dieser Berichtigung die Beweiskraft aus § 274 StPO zukommt.
Der Große Strafsenat hat in seinem Beschluß vom 23. April 2007 (GSSt 1/06) die erste Frage bejaht, die zweite hingegen verneint.
Da ich für die Referendars-AG einen aktuellen Fall vorbereiten und dann im Unterricht vorstellen sollte, habe ich mich etwas …
BGH erschwert Aufhebung von Urteilen wegen Formfehler
Handakte WebLAWg / Der Große Senat für Strafsachen des BGH (GSSt 1/06) hatte aufgrund einer Vorlage des 1. Strafsenats über die Frage zu entscheiden, inwieweit das Revisionsgericht eine nachträgliche Berichtigung des tatrichterlichen Hauptverhandlungsprotokolls auc…
Verteidigung weiter eingeschränkt
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes öffnet den Instanzgerichten eine weitere Möglichkeit, nachträglich eine Revision zu Fall zu bringen. Offenbar soll die nachträgliche Protokolländerung zulässig sein. In der Entscheidung BGH 1 StR 386/0…
Gebrauchsanweisung für nachträgliche Protokollberichtigung
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Da haben wir es nun schwarz auf weiß in 1 StR 466/05 vom 12.01.2006: Die Beweiskraft des Protokolls im Sinne von § 274 StPO ist für das Revisionsgericht auch dann beachtlich, wenn aufgrund einer Protokollberichtigung hinsichtlich einer vom Angekl…
Großer Senat für Strafsachen des BGH zum Handeltreiben mit BTM
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Der Kollege Strate aus Hamburg berichtet in www.hrr-strafrecht.de: Mit dem Beschluss BGH GS HRRS 2005 Nr. 871 hat der Große Senat für Strafsachen eine Änderung der Auslegung des unerlaubten Handeltreibens im Betäubungsmittelstrafrecht abgeleh…
BGH: Systemwechsel bei Verfahrensverzögerung
mein blawg / Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat einen Systemwechsel bei der Behandlung von rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen vollzogen. Wie vom 3. Strafsenat unter dem neuen Präsidenten Prof. Tolksdorf vorgeschlagen, ist nac…
BGH: Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
Anwalt bloggt / BGH, Urteil vom 11.05.2005 - 1 StR 37/05; BGHSt 50, 121 Die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung scheidet nicht allein deswegen aus, weil der Verurteilte nach vollständiger Verbüßung der Freiheitsstrafe aus…
