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Aus dem Bierzelt vor den Großen Senat

am 10.07.2007 von Sartorienfelder

Eine Schlägerei in einem Festzelt auf dem Münchner Oktoberfest war vor kurzem Anlaß für eine Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des BGH. Darin ging es um die Fragen, ob (1.) die nachträgliche Berichtigung eines Protokolls einer Hauptverhandlung auch dann beachtlich ist, wenn sie einer bereits erhobenen und ansonsten zulässigen Verfahrensrüge die Grundlage entzieht und (2.) ob dieser Berichtigung die Beweiskraft aus § 274 StPO zukommt.

Der Große Strafsenat hat in seinem Beschluß vom 23. April 2007 (GSSt 1/06) die erste Frage bejaht, die zweite hingegen verneint.

Da ich für die Referendars-AG einen aktuellen Fall vorbereiten und dann im Unterricht vorstellen sollte, habe ich mich etwas …

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