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Aus besseren Zeiten

am 13.02.2008 von LawBlog

Da schuldet mir jemand noch knapp 200 Euro. Wegen dieser Forderung lässt er sich vom Gerichtsvollzieher verhaften und gibt die eidesstattliche Versicherung ab. Das Vermögensverzeichnis, sonst eher ein Nest durchgestrichener Felder, liest sich ausnahmsweise interessant. Unter “Fahrzeuge” findet sich folgender Eintrag:
Mercedes SLK, Baujahr 2001, Kilometerstand: 160.000, Eigentümer: Schuldner
Ich muss den Gerichtsvollzieher mal fragen, warum er den Wagen …

NICHT VERSTANDEN

LawBlog / Das habe ich auch noch nicht erlebt. Ein Schuldner gibt beim Gerichtsvollzieher die eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) ab. Es geht um 600 Euro. Vorher bezahlt er dem Gerichtsvollzieher aber noch 200 Euro, fragt aber laut Protokoll nicht…

notorischer Schuldner

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Zufälle gibt es: soeben ist mir ein und derselbe Schuldner in der dritten Inkassosache untergekommen. Seiner Physiotherapeutin schuldet er 200 Euro, seiner Werbeagentur rund 2.000 Euro und nun kommt sein Zahnarzt, dem er rund 750,00 Euro schuldet. W…

Nachbesserung der EV hat Vorrang vor Rechtsmittel

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Ein Gläubiger, der geltend macht, der Gerichtsvollzieher habe ein unvollständiges oder ungenaues Vermögensverzeichnis aufgenommen, ist zunächst gehalten, beim Gerichtsvollzieher eine Nachbesserung zu beantragen. Erst wenn der Gerichtsvollzieher d…

VERHAFTET

LawBlog / Aus dem Protokoll eines Gerichtsvollziehers (mit Hilfe der EDV erstellt): Um den Schuldner im Auftrag des Gläubigers auf Grund des bezeichneten Haftbefehls zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung wegen der genannten Anspruche zu verhaften…

Konto aufgelöst - keine neue EV

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Allein die Tatsache, dass der Schuldner ein in der Eidesstattlichen Versicherung angegebenes Konto aufgelst hat rechtfertigt keine neue Eidesstattliche Versicherung des Schuldners - meint der BGH (Beschluss vom 16.11.2006, Aktenzeichen I ZB 5/05): Z…

Quittung

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Da geht jemand zum Zahnarzt, lässt sich behandeln, nur die Rechnung von 99,35 Euro bezahlt er nicht: bereits 3 Jahre zuvor hat er die Eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgegeben. Es folgt - neben der Titulierung und di…

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RA Udo Vetter

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