Augen auf beim Autokauf: Sportausführung

Mein Mandant hat ein Autohaus und verkauft, wie so oft, über ein beliebtes Internet-Portal einen gebrauchten Opel. Es findet sich eine Käuferin, die das Auto einige Tage später anschaut, dann abholt und bezahlt. Ein halbes Jahr später erhält er Post von deren Anwalt.

Das Fahrzeug weise nicht die vereinbarten Eigenschaften auf, als da wären: Front- und Heckspoiler, Sportfahrwerk, Tieferlegung, Sportauspuff, breite Reifen und rote Federn von Irmscher. Nur wegen der umfangreichen Sportausstattung habe seine Mandantin das Fahrzeug gekauft. Zum Zeitpunkt der Besichtigung war das Fahrzeug in Ordnung, bei der Abholung nicht mehr. Das habe seine Mandantin jetzt gemerkt. Mein Mandant habe die Sport-Ausstattung gegen billigere Normal-Ausstattung ersetzt. Seine Mandantin wollte aber “Sport”. Sie habe meinen Mandanten angerufen und er habe zugegeben, dass er das Fahrzeug verändert habe.

Mein Mandant ist von dem Schreiben ganz schön überrascht. Das einzige, was nicht in Ordnung war, sei der Fahrzeugbrief gewesen. Dort war eine Tieferlegung noch eingetragen, obwohl der Wagen nicht mehr tiefergelegt war, schon beim Voreigentümer nicht. Die Käuferin habe ihn einige Tage zuvor angerufen und eine Gratis-Tieferlegung verlangt. Er habe eine Gratis-Änderung des Fahrzeugbriefs angeboten. Schließlich habe die Dame kein tiefergelegtes Auto besichtigt und gekauft. Im übrigen stimme das Fahrzeug mit der Beschreibung im Internet überein. Es hatte auch sehr wohl Sportausstattung.

Ich schreibe das Ganze dem Anwalt und weise auch darauf hin, dass die Dame das Auto schon ein halbes Jahr hat.

Er schreibt zurück, im Internet haben unter Sport-Ausstattung auch Irmscher-Federn, -Dämpfer und angepasste Radabdeckung gestanden. Er fügt das Internet-Angebot in Kopie bei, wo die genannte Ausstattung nicht drin stand.

Ich schreibe wieder und füge diesmal die Fotos aus dem Internet-Angebot bei. Das Auto hat die werkseigene Sportausstattung, ist aber nicht tiefergelegt und hat keine besonders breiten Reifen. Überhaupt weise ich nochmal darauf hin, dass es nicht glaubhaft ist, dass die “verschwundenen” Ausstattungsmerkmale erst ein halbes Jahr nach dem Kauf aufgefallen sind. Ich bitte, mich für eine eventuelle Klage als zustellungsbevollmächtigt vorzumerken.

Die Gegenseite schreibt wieder, wenn mein Mandant nicht bis zum … das Fahrzeug mit den gewünschten Sportmerkmalen ausstattet, wird man Klage einreichen.

Da mein Mandant nichts hinzuzufügen hat, fällt mein nächstes Schreiben sehr kurz aus. Die in Aussicht gestellte Klage läßt nun schon seit Monaten auf sich warten. Akte abgelegt.

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Themen: Opel

Erschienen 6. Dezember 2005 auf http://www.ra-blog.de

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