Verwirrung
Rechtsanwalt News | 2. Dezember 2010 — Die Gegenseite erwidert auf 2 Seiten auf unsere Klage. Eine Seite davon beschäftigt sich mit einem Anspruch, den wir nicht gelt…
Die Gegenseite hat offensichtlich viel Zeit. Die Klageschrift, in der sie die Anfechtung eines Aufhebungsvertrages betreibt, umfasst immerhin 13 Seiten und liest sich stellenweise sehr prosahaft, teilweise auch im Stile eines Julia-Bahnhofsgroschenromans. Naja, jetzt liegt die Sache beim Referendar, der hat auch Zeit und wird nicht unter 15 Seiten erwidern.
Rechtsanwalt News | 2. Dezember 2010 — Die Gegenseite erwidert auf 2 Seiten auf unsere Klage. Eine Seite davon beschäftigt sich mit einem Anspruch, den wir nicht gelt…
DPMS INFO | 2. Februar 2005 — Derzeit sorgt der Essener Verlag hellblau mit seinen Versteigerungen für Furore bei eBay. Unter dem Titel «SMILER», ein als Wortma…
Rechtsanwalt News | 23. März 2010 — In der Sache sind zugegebenermaßen recht lange Schriftsätze geschrieben worden. Der letzte Schriftsatz der Gegenseite lag bei 3…
BVerfG | 23. Juni 2004 — Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrages und die Verwerfung einer Berufung als unzulässig.…
RA J. Melchior, Wismar | 1. April 2009 — ... fliegen Fliegen Fliegen nach. Dieser Satz zur Veranschaulichung der (angeblichen) Erforderlichkeit der Groß- und Kleinschre…
RA J. Melchior, Wismar | 28. September 2009 — Nicht sehr professionell, wenn eine große Warenhauskette auf ihrer Homepage Folgendes publiziert, oder? Disclaimer Wir …
Statt aller | 15. März 2009 — Andere Länder andere Sitten. In diesem vor knapp 2 Jahren erschienenen Artikel aus der Süddeutschen werden 10 Gebote zur englische…
kleinstbuden-mechanic | 14. November 2007 — heute ist in einer sache mit hohem gegenstandswert fristablauf zur klageerwiderung. die hat um 13:14 schon 52 seiten gehabt. plus …
LawBlog | 14. September 2004 — Im wunderbaren Großmandat geht es am Landgericht heute erneut zur Sache. Besonders spannend, weil die Gegenseite einen Gegenangrif…
LawBlog | 10. Februar 2008 — Sehr geehrter Herr Vetter, offensichtlich ist Ihre Seite lawblog.de jugendgefährdend. Recht so, denn so freie Meinungen wie S…