Auge um Auge

Am 31.07.2011 verzichtete Amene Bahrami auf die Vollstreckung eines von ihr erstrittenen Urteils, auf Grund dessen sie berechtigt war, einem anderen Säure in beide Augen träufeln zu lassen, damit dieser erblinde (vgl. hier). Der Verurteilte hatte zuvor (im November 2004) ihr Gesicht mit Säure überschüttet, sodass sie das Augenlicht verlor und entstellt wurde. Ich weiß nicht, wie ich den Verzicht bewerten soll. Die diesem Urteil zu Grunde liegende Tat ist furchtbar. Sie ist wäre in Deutschland gem. § 226 Abs. 2 StGB als absichtliche schwere Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bedroht gewesen. Für eine solche irreversible Tat fast ein bisschen wenig. An einer Stelle habe ich die Auffassung gelesen, die Klägerin hätte den Verurteilten durch ihren vorgetäuschten Vollstreckungswillen nachgeradezu gefoltert. Respekt für den Verzicht auf die Vollstreckung gebühre ihr nicht. Andere sprechen ihr ihren Respekt aus. Der Verzicht auf die Vollstreckung sei eine Geste von Größe gewesen. Ich denke, es gibt Unrecht, das man durch keine Handlung der Welt mehr aus der Welt schaffen kann. Das in die Welt tritt und bleibt. Insofern hat jede etwaige strafrechtliche Reaktion etwas Verzweifeltes, weil der Versuch, Gerechtigkeit zu schaffen, in solchen Fällen besonders vergebens ist. Besonders unbehaglich finde ich, dass die Vollstreckung im Iran offenbar in die Hand des Geschädigten gelegt wird. Abseits des Gedankens, dass das Träufeln von Säure in die Augen als Strafe nicht minder barba…

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Themen: Iran , Respekt , Säure IN Die Augen

Erschienen 2. August 2011 auf http://vomrechte.blogspot.com.

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