Aufzugskostenbeteiligung des Erdgeschossmieters

Der BGH hat bereits vor einiger Zeit eine lange in der Rechtsprechung streitige Frage zur Umlage von Aufzugskosten entschieden. Diese sind nach § 2 Nr. 7 BetrKV als Betriebskosten umlagefähig.

Streitig war jedoch, ob auch Erdgeschossmieter anteilig an diesen Kosten beteiligt werden können.

Der BGH hat entschieden, dass entsprechende Mietvertragsklauseln weder überraschend, noch unverhältnismäßig seien, auch wenn der Erdgeschossmieter den Aufzug tatsächlich nicht nutze. Es entspreche dem Grundgedanken des § 556 Abs. I BGB, dass eine Betriebskostenumlage nach Flächenanteil zu erfolgen habe. Hiervon müsse grundsätzlich nur eine Ausnahme gemacht we…

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Rechtsgebiet: Mietrecht

Erschienen 15. August 2008 auf http://www.ra-sawal.de/Wordpress.

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