Aufwendungen für Domain-Adresse keine Betriebsausgaben
am 07.01.2005 von http://log.handakte.de/Mit heute veröffentlichtem Urteil zur Einkommensteuer 2000 vom 16.11.2004 (Az.: 2 K 1431/03) hat …
FG Rheinland-Pfalz: Domain-Adresse kein abschreibbares Wirtschaftgut
muepe.de | weblog peter müller / Aufwendungen für Domain-Adresse weder sofort abzugsfähige Betriebsausgaben noch Anschaffungskosten für ein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut Mit Urteil zur Einkommensteuer 2000 vom 16. November 2004 (Az.: 2 K 1431/03) hat das Finanzgericht Rh.
Befundbericht ohne Umsatzsteuer
Rechtslupe / Für einen Befundbericht ohne nähere gutachtliche Äußerung braucht bei der Honorierung keine Umsatzsteuer erstattet zu werden. In einem aktuellen Fall hat das Bundessozialgericht hierzu entscheiden, dass das beklagte Land berechtigt war, bei der H
Steuerliche Berücksichtigung von Internet-Domains
Streitsache / Blog / In einem gestern veröffentlichtem Urteil zur Einkommensteuer 2000 vom 16.11.2004 (Az.: 2 K 1431/03) hat das FG Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, inwieweit Aufwendungen für eine (Internet-) Domain-Adresse steuerlich berücksich
Hartz IV und Eigenheimzulage
Rechtslupe / Arbeitslosengeld II muss nach einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts auch dann gewährt werden, wenn der Empfänger eine ihm ebenfalls zustehende Eigenheimzulage nicht zum Lebensunterhalt, sondern zur unmittelbaren Bezahlung von Handwe
Domain und Steuern
domainblog / Jurpc.de hat eine domainsteuerrechtliche Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 16.11.2004, Az.: 2 K 1431/03) online gestellt:Bei den Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Domain-Adresse handelt es sich weder um sofort abzugsfähig
FG Rheinland-Pfalz: Domain-Kaufpreis nicht steuerlich absetzbar
domainundrecht.de / Entscheidungen der Finanzgerichte zu Domain-Namen sind bisher sehr dünn gesät. Für umso mehr Aufsehen sorgt daher ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz, wonach die Kosten für die Übernahme einer Domain nicht von der Steuer
FG Rheinland-Pfalz: Die in einem gerichtlichen Vergleich protokollierte Zustimmungserklärung zu einer Zusammenveranlagung kann - mit steuerrechtlicher Wirkung - widerrufen werden
STEUERRECHT / FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 26.02.2008 - 3 K 2422/05Â Pressemeldung des Gerichts vom 18.03.2008:Â “Mit Urteil zur Einkommensteuer 2002 vom 26. Februar 2008 (Az.: 3 K 2422/05) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung
BFH: Aufwendungen für den Erwerb einen Domain-Namen sind Anschaffungskosten für ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut, die erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Aufwendungen für den Erwerb einen Domain-Namen sind Anschaffungskosten für ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, die bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung erst im Zeitpunkt der VeräuÃ
FG RLP: Detektiv ist keine außergewöhliche Belastung…
STEUERRECHT / FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 28.08.2007 - 3 K 1062/04 Aus der Pressemeldung des Gerichts: “Mit Urteil zur Einkommensteuer 2001 vom 28. August 2007 (Az.: 3 K 1062/04) hat das Finanzgericht - FG - Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung geno
Jahresbericht für 2004 der Justiz in Rheinland-Pfalz
Lichtenrader Notizen / Justiz Rheinland - Pfalz, Pressemeldungen: Die Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz haben 2004 insgesamt 163.899 Ermittlungsverfahren eingeleitet. 2003 waren nur 156.236 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Das ist ein Anstieg von 4,9%. Weit
Angebote bündeln
Handakte WebLAWg / Kleine und mittlere Unternehmen finden jetzt auf einer Homepage alle Weiterbildungsangebote aus dem Bereich Informationstechnologie (IT) und können darüber hinaus selbst Vorschläge für Schulungen machen. Unter der Adresse www.it-akademie-rheinlan
Zur Berücksichtigung baulicher Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen
Recht und Alltag / Mit Urteil zur Einkommensteuer 2003 vom 11.10.2006 (Az.: 6 K 2169/05) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der immer wieder vorkommenden Frage Stellung genommen, ob bauliche Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt wer
