Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens
am 07.04.2007 von http://log.handakte.de/
Aufwendungen für den Erwerb einen Domain-Namen sind Anschaffungskosten für ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, die bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme des Wirtschaftsgutes als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind (§ 4 Abs. 3 Satz 4 EStG).
Ein Domain-Name ist als ähnliches Recht ein immaterieller Vermögensgegenstand i.S. des § 266 Abs. 2 Buchst. A I 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) und damit zugleich ein immaterielles Wirtschaftsgut. Entgegen den gewerblichen Schutzrechten - die ihrem Inhaber ein Absolutheitsanspruch gewähren, der vom Gesetzgeber geschaffen und nicht nur durch Parteivereinbarung geschaffen worden ist - ist ein Domain-Namen nur eine technische Adresse im Internet. Die ausschließliche Stellung, die darauf beruht, dass eine Domain (hier: von der DENIC nur einmal vergeben wird, ist allein technisch bedingt. …
BFH: Aufwendungen für den Erwerb einen Domain-Namen sind Anschaffungskosten für ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut, die erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Aufwendungen für den Erwerb einen Domain-Namen sind Anschaffungskosten für ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, die bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung erst im Zeitpunkt der Veräu…
BFH: Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens (”Internet-Adresse”)
STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 19.10.2006 - III R 6/05 Bundesfinanzhof (BFH), Pressemeldung Nr. 18: “Der Erfolg eines Internet-Auftritts hängt maßgeblich von dem Domain-Namen (”Internet-Adresse”) ab, unter welchem der Auftritt im Internet besucht…
BFH: Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens (Internet-Adresse)
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der Erfolg eines Internet-Auftritts hängt maßgeblich von dem Domain-Namen (Internet-Adresse) ab, unter welchem der Auftritt im Internet besucht werden kann. Ist der gewünschte Domain-Name bereits vergeben, werden deshalb mitunter hohe Beträge daf…
Domains sind nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter
muepe.de | weblog peter müller / Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, sind Anschaffungskosten für ein in der Regel nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut und daher nicht als Betriebskosten von der Steu…
Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens nicht als Betriebsausgaben abziehbar
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Der Erfolg eines Internet-Auftritts hängt maßgeblich von dem Domain-Namen (Internet-Adresse) ab, unter welchem der Auftritt im Internet besucht werden kann. Ist der gewünschte Domain-Name bereits vergeben, werden deshalb mitunter hohe Beträge …
Betriebsausgaben und Domains
domainblog / Der Bundesfinanzhof hat über die Frage der Veranlagung von gekauften Domains entschieden (Urteil vom 19.10.2006, III R 6/05), und kommt zu dem Ergebnis: der Kaufpreis für eine Domain kann erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme des Wirtsc…
Domain-Kauf im Steuerrecht
Blickpunkt Recht & Steuern / Wan tun, wenn eine Internet-Domain, die man gerne verwenden möchte, bereits von einem anderen registriert ist? Eine Möglichkeit ist, diesem die Internet-Adresse abzukaufen. Doch der Kaufpreis läßt sich nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinla…
Steuerliche Berücksichtigung von Internet-Domains
Streitsache / Blog / In einem gestern veröffentlichtem Urteil zur Einkommensteuer 2000 vom 16.11.2004 (Az.: 2 K 1431/03) hat das FG Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, inwieweit Aufwendungen für eine (Internet-) Domain-Adresse steuerlich berücksich…
FG Rheinland-Pfalz: Domain-Adresse kein abschreibbares Wirtschaftgut
muepe.de | weblog peter müller / Aufwendungen für Domain-Adresse weder sofort abzugsfähige Betriebsausgaben noch Anschaffungskosten für ein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut Mit Urteil zur Einkommensteuer 2000 vom 16. November 2004 (Az.: 2 K 1431/03) hat das Finanzgericht Rh.…
Kosten für Domainkauf keine Betriebsausgaben
RA-Blog / Unschönes Urteil für SEOs und Domainhändler: Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, sind Anschaffungskosten für ein in der Regel nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgu…
Kaufpreis einer Domain sind Anschaffungskosten und keine sofort absetzbaren Betriebsausgaben
JuracityBlog / so der Bundesfinanzhof in einem nun im Voltext vorliegenden Urteil: BFH, Urteil vom 19. Oktober 2006 III R 6/05, Volltext. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs handelt es sich bei den Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens…
