Auftragskiller preiswerter als Anwalt?

Das Posting einer frisch geschiedenen Frau bei Facebook

„Rechnung vom Anwalt bekommen. 3.500 Euro für so ne blöde Scheidung. Frage mich, ob ein Auftragskiller nicht preiswerter wäre …“ und „eigentlich ist es auch unbezahlbar, den Herrn los zu sein.“

ist nach Auffassung des Amtsgericht Bergisch Gladbach (Az.: 60 C 7/11) eine Beleidigung des ges…

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Themen: Rechnung , Gladbach , Facebook

Erschienen 20. Dezember 2011 auf http://www.ra-haensch.de/php/wordpress.

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„Rechnung vom Anwalt bekommen. 3.500 Euro für so ne blöde Scheidung. Frage mich, ob ein Auftragskiller nicht preiswerter wäre …“ und „eigentlich ist es auch unbezahlbar, den Herrn los zu sein.“ Dieses Posting einer frisch geschiedenen Frau auf Facebook kostet richtig Geld. Denn der Ex-Mann fühlte sich beleidigt und klagte auf Unterlassung. Die Rechtsanwaltskosten sollte die Frau bezahlen. Doch sie weigerte sich.