Auftrag an den Gesetzgeber - Straßenbeschilderung
am 14.12.2006 von http://philorama.blogspot.com
Wer kennt das Problem nicht. Man befindet sich mit Wegbeschreibung ausgestattet mit dem Auto in einer unbekannten Gegend und verfügt -selbstredend- über kein Navi.
Wenn nicht gerade die Querstraßen ohne Namen abgezählt werden müssen, wird sich die Mehrheit an Straßennamen und Bauwerken orientieren. Oft sind die Straßennamen so schlecht erkennbar, dass man sehr schnell über das Ziel hinausgeschossen ist.
Muss das sein ?
Wir haben unzählige Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Ausführungsbestimmungen, Bebauungspläne, etc. Eine bundeseinheitliche Vorschrift, wie Straßennamen zu beschildern sind, fehlt ganz offensichtlich.
In den USA (auch weil die auf der grünen Wiese bauen konnten) ist es auch für den Ortsunkundigen ein Leichtes, sich zurechtzufinden. Über jeder Kreuzung hängt schon von Weitem gut sichtbar ein Schild mit dem Straßennamen drauf.
Nur bei uns, so scheint es, sind die Namensschilder entweder im Dunkeln versteckt, oder bei Einbahnstraßen so angebracht, dass …
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