Aufteilung einer nach Trennung der Ehegatten fällig gewordenen Steuerschuld
am 07.07.2006 von http://www.sokolowski.org/blog/
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31. Mai 2006 in dem Verfahren XII ZR 111/03 hat die Aufteilung einer nach der Trennung fällig gewordenen Steuerschuld und der sich hieraus ergebenden Erstattungs- bzw. Nachzahlungsansprüche zusammen veranlagter Ehegatten im Innenverhältnis grundsätzlich unter entsprechender Heranziehung des § 270 AO auf der Grundlage fiktiver getrennter Veranlagung der Ehegatten zu erfolgen.
Der BGH begründet seine Entscheidung wie folgt:
1. Das Oberlandesgericht hat angenommen, dass dem Kläger der geltend gemachte Anspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zustehe. Dazu hat es im Wesentlichen ausgeführt:
Ein Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB bestehe nicht. Eine der Verpflichtung zu gleichen Anteilen vorgehende - ausdrückliche oder konkludente - abweichende Bestimmung der Parteien sei nicht dargetan. Selbst wenn die Beklagte vor der Trennung die zu erbringenden Steuervorauszahlun-gen von ihrem Konto geleistet habe, was der Kläger sich hilfsweise zu eigen gemacht habe, und aus dieser Übung auf eine anderweitige Bestimmung des Inhalts geschlossen werden könne, dass sie im Innenverhältnis für die Steuer-schulden aufzukommen habe, gelte dies mit dem Scheitern der Ehe nicht mehr. Gleichwohl komme ein Rückgriff auf die Grundregel des § 426 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 BGB nicht in Betracht, da sich aus der Natur der Sache, nämlich den güterrechtlichen Beziehungen der Ehegatten, eine abweichende Aufteilung da-hin ergebe, dass der Kläger die Verbindlichkeit im Innenverhältnis alleine zu tragen habe. Maßgeblich sei insofern, dass es nicht um eine erstmalige Steuer-festsetzung gehe, die zu einer Steuernachzahlung geführt habe und die Anlass für eine fiktive getrennte Veranlagung der Einkommensanteile der Ehegatten gegeben hätte. …
Mittäterhaftung trotz Aufteilung der Steuerschuld
Blickpunkt Recht & Steuern / Gegen den Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung kann nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann ein Haftungsbescheid nach § 71 AO 1977 ergehen, wenn wegen Aufteilung der Steuerschuld nach §§ 268, 278 AO …
Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer (Urteil des BGH vom 23.05.2007)
scheidungsblog.com / Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in seinem Urteil vom 23.Mai 2007 (XII ZR 250/04) über die Klage auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung von Ehegatten zu entscheiden. Die Eheleute trennten sich i…
Steuerrecht: Bundesfinanzhof : Antrag auf Aufteilung von Steuern auch noch nach Tod eines Ehegatten möglich
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Der BFH hat mit Urteil vom 17. Januar 2008 - VI R 45/04 - entschieden, dass ein Ehegatte noch nach dem Tod des anderen Ehegatten die Aufteilung der Einkommensteuer sowie der Vermögensteuer (soweit noch veranlagt) nach §§268 ff. AO beantragen kann.…
Wie aus einer Verbindlichkeit über 957,84 EUR eine Forderung über 6.007,51 EUR wird
InsoBlog.de / Ich finde es gut, verborgene Schätze zu finden. Die Schuldnerin ist im eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie arbeitet, Steuerklasse V. Zur Einkommensteuer ist sie gemeinsam mit Ihrem Ehemann veranlagt. Aus den Steuerbescheiden 2004 und 2005…
Aufteilung einer Gesamtschuld nach Tod eines Ehegatten
Blickpunkt Recht & Steuern / Bei zusammen veranlagten Ehegatten, die Gesamtschuldner rückständiger Steuern sind, kann auch der Ehegatte, der Gesamtrechtsnachfolger seines verstorbenen Ehepartners ist, eine Aufteilung der Steuern nach den §§ 268 ff. AO beantragen. Bun…
Wechsel von der Zusammenveranlagung zur getrennten Veranlagung
Blickpunkt Recht & Steuern / Wird in dem Rechtsstreit zwischen FA und einem Ehegatten um die Zulässigkeit eines Antrags auf getrennte Veranlagung das FA gerichtlich verpflichtet, den Ehegatten getrennt zu veranlagen, erstreckt sich diese im Tenor des Urteils ausgesprochene Verp…
Ausgleich von Schulden nach der Scheidung
scheidungsblog.com / In seinem Urteil vom 09. Januar 2008 hatte sich der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit der Frage zu befassen, wer im Verhältnis geschiedener Ehegatten zueinander für die vormals gemeinsam verursachten Sc…
