Aufsichtsräte müssen aktiver werden
Handakte WebLAWg | 1. Juni 2006 — Aufsichtsräte von Unternehmen müssen professioneller werden – vor allem in mittelständischen Firmen. Während Experten den Aufpa…
Aufsichtsräte sind laut Aktiengesetz seit je her verpflichtet, Schadensersatz einzufordern, wenn Vorstandsmitglieder Pflichtverstöße begangen haben. Die Gründe für das bisher zurückhaltende Vorgehen gegen Vorstände sind unterschiedlich. Oft sind die Furcht vor der eigenen Haftung oder zu enge persönliche Verflechtungen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat im Spiel, wenn Aufsichtsräte die an sich gebotene Verfolgung von Vorstandsverfehlungen nicht (entschlossen genug) angehen.
Solche gentleman’s agreements sind durch die Wirtschaftskrise gefährdet, weil die Aufsichträte selbst verstärkt unter Beschuss geraten: Die sogenannten Berufskläger und eine steigende Zahl von Aktionärsschützern hat bei allen Exzessen die Aufsichtsräte unweigerlich ins Rampenlicht gerückt.
Auch ordnungsgemäße Aufsichtsratsarbeit ist heute in gesteigertem Maße rechtfertigungs- oder zumindest erklärungsbedürftig. Um keine unnötige Angriffsfläche zu bieten, leiten deshalb immer mehr Aufsichtsräte auch abseits der Bankenbranche juristische Schritte gegen (zumeist ehemalige) Vorstände ein. Dass das entschiedenere Vorgehen gegen Vorstände von den Aktionären honoriert wird, merkte die Deutsche Telekom auf ihrer „erstaunlich unaufgeregten Hauptversammlung“ (Handelsblatt). Der Konzern hatte kurz vorher beachtliche Schadensersatzforderungen gegen Ex-Vorstandsc…
» Vollständiger ArtikelErschienen 3. Juni 2009 auf http://www.dehnenblog.com/de.
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