Aufrechterhaltung der Pflege nur durch “Zivis” Teil II – ausweichende Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung weicht in der Frage aus, wie es um die Aufrechterhaltung von Leistungen im Pflegebereich steht.

Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort (17/545) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/419), daß die Aufrechterhaltung von Leistungen im Pflegebereich nicht von Zivildienstleistenden abhängig gemacht werden könne. Zivildienst sei ein Wehrersatzdienst und könne deshalb keine entsprechende ”Sicherstellungsfunktion“ besitzen, heißt es in der Antwort weiter. Dennoch nehme die Regierung die diesbezüglich an sie herangetragenen Probleme ”sehr ernst“ und werde sie im Gesetzgebungsverfahren entsprechend berücksichtigen.

Die Grünen hatten unter anderem danach gefragt, warum die Bundesregierung keine Maßnahmen plane, um die Schaffung von regulären Arbeitsplätzen zum teilweisen Ersatz von Zivildienstplätzen zu unterstützen. Darauf antwortet die Regierung nun, dass Zivildienstleistende ”arbeitsmarktneutral“ eingesetzt würden und dieses Gebot auch im Rahmen des aktuel…

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Themen: Zivi , Pflegerecht

Erschienen 3. Februar 2010 auf http://www.raschlosser.com.

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