Aufrechnung mit Pensionsansprüchen
am 08.06.2006 von http://www.meisen.info
Wird mit Ansprüchen gegen monatlich fällige Ruhegehaltsansprüche aufgerechnet, kann dies nur die Wirkung haben, dass Pensionsansprüche, die im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung bereits fällig sind oder in den darauf folgenden sechs Monaten fällig werden, erlöschen. Dies gilt unabhängig vom Anlass für die eingegangene Pensionsverpflichtung und von deren rechtlicher Einordnung.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. März 2006 - VIII ZR 120/04
Aufrechnung durch Umbuchungsmitteilung
Blickpunkt Recht & Steuern / Das Finanzamt kann bei Erstattungsansprüche des Steuerpflichtigen die Aufrechnung mit noch offen stehenden Steuerforderungen erklären. Eine solche Aufrechnungserklärung kann nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch in einer maschinellen Umbuchu…
Liquidität: Keine Doppelsicherung für Gewährleistungsansprüche
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Der eine oder andere Auftraggeber versucht schon mal, sich zwei Sicherheiten zu verschaffen, indem er abgelöste Bareinbehalte nicht auszahlt, sondern mit Ansprüchen aus anderen Bauvorhaben verrechnen will. Solchen Vorhaben hat das Landgericht (LG)…
Rechnungshof: Post-Pensionsverkäufe zur Etatsanierung bedenklich
Jurabilis / Der Bundesrechnungshof hält den Verkauf von Post-Pensionsansprüchen zur Sanierung des Etats 2005 haushaltsrechtlich für bedenklich. Der Bund reduziere so zwar seinen Kreditbedarf für 2005 um bis zu 5,45 Milliarden Euro, gehe aber zusätzliche Za…
Änderungen im Arbeitsrecht zum 1. Januar 2006 (2)
Law-Blog / Das ist der zweite Teil des kurzen Berichts über die arbeitsrechtlichen Änderungen, die sich zum 1.1.2006 ergeben haben. Bitte beachten sie auch den gestern erschienenen Teil 1. 5. Arbeitslosengeld Mit Wirkung zum 1. Februar 2006 gelten nun auch di…
Beginn der Verjährung nach § 548 BGB im Mietrecht immer mit Rückgabe der Mietsache
Lichtenrader Notizen / Der Bundesgerichtshof hat zum Mietrecht entschieden, dass eine Verjährungsfrist zu laufen beginnen kann, wenn der Anspruch noch nicht entstanden ist. Eine Regressfalle für Verwalter und Anwälte. Hier der Leitsatz: BGB §§ 548 Abs. 1 Satz 2, 200 S…
Verrechnung nach § 96 InsO nur zeitlich begrenzt unzulässig
InsoBlog.de / Eine Verrechnung nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO ist unzulässig, wenn die die Verrechnungslage durch eine anfechtbare Rechtshandlung begründet wurde. Der Gläubiger kann sich in diesem Fall nicht darauf berufen, dass die Forderung der Masse durch Verr…
LG Koblenz: Mangelnde Aktivlegitimation bei Mehrwertdienste-Ansprüchen
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Bereits Ende 2006 hatte der BGH grundlegend zur Aktivlegitimation bei Mehrwertdienste-Ansprüchen entschieden, vgl. die Kanzlei-Infos v. 20.12.2006.Danach können die Netzbetreiber die Entgelte aus dem Vertrag zwischen Content-Betreiber und Endkunde…
