Aufpassen: Neue Widerrufsbelehrung für Online-Shops kommt

Wie der Bundestag mitteilt, hat der Rechtsausschuss die Überarbeitung des Widerrufsrechts abgesegnet, damit wird in naher Zukunft die Reform auch vom Bundestag durchgewunken werden. Das ist aus drei Blickwinkeln von Bedeutung:

Das Widerrufsrecht wird überarbeitet, insbesondere was den Wertersatz gezogener Nutzungen angeht Das Muster zur Widerrufsbelehrung wird auch überarbeitet, somit wird jeder Shop seine Widerrufsbelehrung prüfen müssen! Eine Übergangszeit für die Regelungen ist nicht vorgesehen, Shopbetreiber haben damit erst einmal vom Tag der Verkündung an bis zum Beginn des nächsten Tages Zeit, die Änderungen umzustellen. Der “Witz” dabei: Wer vor 0.00 Uhr umstellt, bietet vielleicht eine falsche Belehrung an – wer nach 0.00 Uhr umstellt, hält für die Übergangszeit vielleicht eine falsche Belehrung bereit.

Shop-Betreiber müssen die Entwick…

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Themen: Ebay , Rechtsanwalt , It-recht , Bundesregierung , Bundestag , Shop , Muster , Widerrufsbelehrung , Online-shop
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 11. Mai 2011 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

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