Aufmachen verboten?

Der Paketbote an der Tür will Kohle sehen. Aber ist auch wirklich das Versprochene in einwandfreiem Zustand im Paket drinnen? Was ist, wenn das Paket äusserlich bereits einen angeschlagenen Eindruck macht? Gerade im Zeitalter von Ebay sind viele skeptisch geworden. Hat man das Recht, ein Paket auf seinen Inhalt zu prüfen, bevor es bezahlt wird?

Ebay vom 27.03.2005

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Themen: Ebay
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 27. März 2005 auf http://log.handakte.de/.

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