Aufklärungspflicht trotz drängendem Patienten
am 13.10.2005 von http://info.folkertjanke.de
Drängt ein Patient den Arzt zu einer Operation, muss er dennoch zuvor umfassend über Risiken aufgeklärt werden. Das berichtet die Zeitschrift «OLG-Report» unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Unterlässt der Arzt die Aufklärung, so ist die Operation rechtswidrig erfolgt (Az.: 5 U 1610/04).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadenersatz- und Schmerzensgeldklage der Angehörigen einer gestorbenen Patientin statt. Der Hausarzt hatte die Frau auf deren Drängen hin in ein Krankenhaus eingewiesen, damit ihr dort ein spezieller Blasenkatheter gelegt werden konnte. Der Eingriff brachte nicht den gewünschten Erfolg, so dass ein zweiter Urologe einige Tage später einen neuen Katheter legen musste. In der Folgezeit kam es zu einer Bauchfellentzündung, an deren Folgen die Frau starb. Unklar blieb, welcher der beiden Eingriffe die Entzündung verursacht hatte.
Das …
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