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Aufklärung riskant: Produkthaftung

am 12.05.2008 von German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch

CK - Washington.   Was soll ein Hersteller tun, der weiß, dass sein Produkt unter bestimmten Umständen gefährlich ist? Die Kundschaft mit einer informativen Webseite aufklären, damit sie Fehler und Gefahren vermeidet? Oder schweigen, damit nicht auf Erfolgshonorarbasis arbeitende Anwälte mit Werbung potenzielle Kläger zu Produkthaftungssammelklagen animieren? Im Fall Simpson Strong-Tie Company, Inc. v. Pierce Gore et al., Az. H030444, wählte der Hersteller den richtigen Weg. Er erklärte die verminderte Lebenserwartung von galvanisierten Schrauben in imprägniertem Holz. Bei umweltbewusst imprägniertem Holz sinkt sie drastisch. Der beklagte Rechtsanwalt warb in der Presse um Kläger, die die Schrauben des Herstellers benutzen. Seine Kunden sollten den Anwalt zur Prüfung etwaiger Ansprüche gegen den Hersteller engagieren. Der Hersteller verklagte den Anwalt wegen Verleumdung, Falschwerbung und unlauterer Wettbewerbspraktiken. Mit einer ausführlichen Begründung erklärte das sechste Berufungsgericht Kaliforniens, dass die Klage als Eingriff in die Redefreiheit des Anwalts nach dem dortigen SLAPP-Gesetz unzulässig ist. Da die Freedom of Speech in den USA eins der höchsten Güter darstellt und der verfassungsrechtliche Anspruch des First Amendment bei Verleumdungssachen schon vor der Hauptsache geprüft werden kann, ist das Urteil des Court of Appeal of the State of California vom 30. April 2008 nachvollziehbar. Hersteller befinden sich deshalb in einer Zwickmühle. Jedoch dürfte der Schraubenhersteller gerade wegen seiner vorbeugenden, gründlichen Aufklärung über die Risiken einen Product Liability-Prozess gewinnen können. Für ihn besteht das Hauptrisiko im …

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