Papstsatire kann kirchlichen Mitarbeiter den Arbeitsplatz kosten
beck-blog | 6. November 2011 — Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 21. Oktober 2011 (L 12 AL 2879/09) festgestellt, dass die ge…
Unter einem Pseudonym - welches kein Gutes war - veröfftlichte eine Arbeitnehmer eines in kirchlicher Trägerschaft stehenden Krankenhauses Äusserungen über den Papst. Während der Arbeitgeber, welcher herausbekam, wer hinter dem Pseudonym stand, eine unwürdige Verunglimpfung des Papstes in den Äusserungen sah, behauptete der Arbeitnehmer, dass es sich um Satire gehandelt habe. In jedem Fall war eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich und um einer fristlosen Kündigung zuvor zu kommen, schloss der Arbeitnehmer einer Aufhebungsvertrag. Auf der Agentur für Arbeit erhielt er eine Sperrzeit von 12 Wochen. Damit war er nicht zufrieden und meinte, dass ihm ein wichtiger Grund zur Seite stünde, der eine Sperrzeit entfallen lasse. Das LSG Baden-Württemberg sah dies jedoch nicht so und wies mit Urteil vom 21. Oktober 2011, Az. L 12 AL 2879/09, die Klage zurück. In der Pressemitteilung hierzu heißt es: "Der Kläger habe sich wegen seiner Tätigkeit in einer kirchlichen Einrichtung auch außerdienstlich so zu verhalten, dass kein Widerspruch zu der Grundsätzen des Beschäftigungsbetriebs entstehe. Durch polemische und auf niedrigem Niveau angesiedelte Äußerungen gegen den Papst als Oberhaupt der katholischen Kirche habe der Kläger die katholische Kirche selbst angegriffen und seine Loyalitätsobliegenhei…
» Vollständiger ArtikelErschienen 1. November 2011 auf http://arbeitsrecht-chemnitz.blogspot.com.
beck-blog | 6. November 2011 — Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 21. Oktober 2011 (L 12 AL 2879/09) festgestellt, dass die ge…
Dies und das ... | 6. November 2011 — Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 21.Oktober 2011 (L 12 AL 2879/09) festgestellt, dass die fristl…
Kanzlei Blaufelder | 31. Oktober 2011 — Machen sich in einer katholischen Einrichtung angestellte Beschäftigte über den Papst im Internet lustig, droht ihnen nicht n…
Betriebsrat Blog | 22. November 2011 — Einrichtungen der katholischen Kirche dürfen Angestellten fristlos kündigen, wenn diese den Papst beleidigen. Das hat aktuell…
sozialrechtsexperte | 31. Oktober 2011 — Einrichtungen der katholischen Kirche dürfen Angestellten fristlos und ohne vorherige Abmahnung kündigen, wenn sie den Papst belei…
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Arbeitsrecht Chemnitz | 23. Januar 2012 — Das wird ja interessant - der Kammertermin am 02.02.2012 um 12:00 in der Sache 1 Ca 3380/11 vor dem Arbeitsgericht Mönchengladbach…
Dan Fehlberg - Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dan Fehlberg - Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dan Fehlberg - Fachanwalt für Arbeitsrecht
21.10.2011#Der 12. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 21. Oktober 2011 festgestellt, dass die fristlose, verhaltensbedingte Kündigung eines in einem von der Caritas getragenen Krankenhauses im Bodenseekreis beschäftigten Krankenpflegers rechtmäßig war und ihm deshalb auch für 12 Wochen von der beklagten Arbeitsagentur zu Recht kein Arbeitslosengeld bewilligt worden ist (Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe).