Aufhebungsvertrag - Anfechtung wegen Täuschung über Betriebsübergang
am 24.11.2006 von andreas-buschmann.net
Wie schafft es ein von Geldmangel geplagter Arbeitgeber, seinen Betrieb um weniger erwünschte Arbeitnehmer zu bereinigen und dann mit der “verbesserten” Belegschaft an einen Betrieberwerber zu veräußern - und das alles ohne Kündigungsschutz und Kündigungsfristen einzuhalten? Das Bundesarbeitsgericht hat dem interessierten Arbeitgeber mit Urteil vom 23.11.2006 - 8 AZR 349/06 den Weg gezeigt.
Der Kläger war bei der E. GmbH als Tischler beschäftigt. Am 26.01.2004 teilte ein Vertreter des vorläufigen Insolvenzverwalters der Belegschaft mit, der Betrieb werde stillgelegt; es würden nur noch Restaufträge abgearbeitet. Am 01.02.2004 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers. Daraufhin stimmte der klagende Arbeitnehmer zwei Tage später einem dreiseitigen Vertrag zu, wonach das Arbeitverhältnis aus betriebsbedingten Gründen kurzfristig zum 08.02.2004 aufgehoben wurde. Der Vertrag sah vor,  dass der Kläger direkt anschließend noch für vier Monate befristet in bei einer Transfergesellschaft weiter beschäftigt werden sollte. Die Dinge lagen allerdings ganz anders, als der Arbeitnehmer annehmen musste. Der Betrieb des Arbeitgebers wurde nämlich keineswegs eingestellt, sondern von einem anderen Unternehmen erworben und fortgesetzt. Bereits im Dezember 2003 und auch im Januar 2004 gab es Kontakte mit Vertretern des Nachfolgeunternehmens. Die Gespräche über die Betriebsnachfolge führten allerdings erst am 13.02.2006 zu einer Einigung über die Übernahme von Vermögensgegenständen des Geschäftsbetriebs.
Der Kläger erklärte daraufhin die Anfechtung seiner Zustimmung zum Aufhebungsvertrag wegen arglistiger Täuschung und machte gerichtlich den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses geltend. Die Beklagte behauptete im Prozess, die Verhandlungen über die Betriebsübernahme seien zur Zeit des Aufhebungsvertrags gescheitert gewesen. Erst nach erneuter Kontaktaufnahme durch den Insolvenzverwalter sei es nach weiteren schwierigen Gesprächen zu …
Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang und dem Eintritt in eine Transfergesellschaft
Recht und Alltag / Die Arbeitsvertragsparteien können das Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang wirksam durch Aufhebungsvertrag auflösen, wenn die Vereinbarung auf das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb gerichtet ist un…
Vorsicht Transfergesellschaft: Trotz späterem Betriebsübergang bleibt Aufhebungsvertrag wirksam
JuracityBlog / so das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 23.11.2006 - Aktenzeichen 8 AZR 349/06) und bestätigte damit seine nachhaltig umstrittene Rechtsprechung zum wiederholten Mal. Grundsätzlich ist ein in Zusammenhang mit einer Betriebsübernahme nach …
Überraschung: Betriebsübergang - Kündigungssschutz weg
andreas-buschmann.net / Was passiert bei einem Betriebsübergang mit dem Kündigungsschutz, wenn der bisherige Arbeitgeber einen Betrieb oder Betriebsteil auf einen Erwerber überträgt und der neue Betriebsinhaber nur einen Kleinbetrieb hat? Entfällt d…
BAG: Unterrichtung und Schadensersatz beim Betriebsübergang - Urt. v. 31.01.2008, Az. 8 AZR 1116/06
Arbeitsrecht-Blog.de / Zur Aufklärungspflichten des Arbeitgebers bei einem Betriebsübergang: Der bisherige Arbeitgeber oder der neue Betriebsinhaber muss bei einem Betriebsübergang die betroffenen Arbeitnehmer auch darüber unterrichten, dass der Betriebserwerber nur d…
Betriebsübergang mit Insolvenz des neuen Arbeitgebers - Haftung des alten Arbeitgebers
andreas-buschmann.net / Überträgt ein Arbeitgeber einen Betriebe oder Betriebsteil auf einen anderen Betriebsinhaber, wird das Erwerberunternehmen gesetzlich Arbeitgeber der betroffenen Arbeitnehmer.  Wenn der neue Arbeitgeber insolvent wird, sind die betroffenen Arb…
Zu den Unterrichtungspflichten bei einem Betriebsübergang
Recht und Alltag / Nach § 613a Abs. 5 BGB ist ein Arbeitnehmer vom bisherigen Arbeitgeber oder vom neuen Betriebsinhaber über einen Betriebsübergang zu unterrichten. Die Unterrichtung dient dazu, dem betroffenen Arbeitnehmer eine ausreichende Wissensgrundlage für d…
BAG: Betriebsübergang - Unterrichtung - Schadensersatz
Rechtblog / Bei einem Betriebsübergang muss der bisherige Arbeitgeber oder der neue Betriebsinhaber die betroffenen Arbeitnehmer auch darüber unterrichten, dass der Betriebserwerber nur die beweglichen Anlageteile des Betriebes, nicht aber das BetriebsgrundstÅ
Beendigungsvergleich zwischen Betriebsveräußerer und Arbeitnehmer nach Betriebsübergang wirkt auch gegenüber Betriebsübernehmer
Recht und Alltag / Der Betriebsveräußerer, der ein Arbeitsverhältnis vor dem Betriebsübergang gekündigt hat, bleibt trotz des Betriebsübergangs Beklagter in dem Kündigungsrechtsstreit, den der Arbeitnehmer gegen ihn angestrengt hat. Obwohl nach § 613a Abs. 1 BG…
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung
Kanzlei Garben, Schlüter, Schützler & Reiss / Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 28.11.2007, 6 AZR 1108/06 erneut über die Sittenwidrigkeit eines Aufhebungsvertrages entschieden, zu dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer durch Drohung mit einer fristlosen Kündigung gedrängt hatte.…
