Aufhebungsverträge: Sozialversicherungspflicht bei bezahlter Freistellung

Nach einem anderslautendem Besprechungsergebnis aus dem Jahr 2005 haben sich nunmehr die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger darauf geeinigt, dass die Sozialversicherungspflicht bestehen bleibt, auch wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere in einem Aufhebungsvertrag, eine bezahlte unwiderrufliche Freistellung vereinbaren.

Im Falle der bezahlten unwiderruflichen Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, galt nach Auffassung der Sozialversicherungsträger der Arbeitnehmer nach seinem letzten tatsächlichen Arbeitstag, bzw. Urlaubstag, nicht mehr als Beschäftigter im Sinne der Sozialversicherung. Damit bestand auch keine Beitragspflicht für den Arbeitgeber mehr.

Die Sozialversicherungsträger folgen nunmehr der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, BSG, Urteil vom 24.09.2008 – B 12 KR 22/07 und B 12 …

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Themen: Sozialversicherungspflicht , Aufhebungsvertrag , Freistellung , Sozialversicherungsrecht , Aufhebungsvertrag Sozialversicherung

Erschienen 30. Oktober 2009 auf http://www.law-observer.de.

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