Aufheben oder Umlagern eines Handys während der Fahrt kein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO

Nachdem in der Vergangenheit schon so einige merkwürdige Urteile zur verbotenen Benutzung von Mobiltelefonen in Kraftfahrzeugen ergangen sind, hier ein erfrischend deutlicher Beschluss des OLG Düsseldorf, AZ: IV-2 Ss (OWi) 134/06 - (OWi) 70/06 III vom o5.10.2006:

"Das bloße Aufheben oder Umlagern eines Mobiltelefons während der Fahrt erfüllt nicht den Tatbestand der verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons nach § 23 Abs. 1a StVO (im Anschluss an OLG Köln NJW 2005, 3366 = NStZ 2006, 248 = NZV 2005, 547).

Aus den Gründen:

I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO zu einer Geldbuße von 40.- € verurteilt.

II. Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Der angefochtene Urteil ist materiell-rechtlich fehlerhaft, weil die tatrichterlichen Feststellungen die Verurteilung wegen verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons nicht tragen.

Nach § 23 Abs. 1a StVO ist dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt, wenn er es hierfür aufnimmt oder hält. Nach den tatrichterlichen Feststellungen, die auf der Einlassung des Betroffenen beruhen, hat dieser sein (heruntergefallenes) Mobiltelefon lediglich aufgenommen und in der Hand gehalten, um es vom Fußraum auf den Beifahrersitz zu legen. Allein dieses Verhalten hat das Amtsgericht bereits als Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO gewertet.

Diese Beurteilung des Normgehalts der Vorschrift des § 23 Abs. 1a StVO ist rechtsfehlerhaft. Sie überschreitet die äußersten Grenzen verfassungskonformer richterlicher Auslegung, die durch den (noch) möglichen Wortsinn markiert wird. Da Art. 103 Abs. 2 GG Erkennbarkeit und Vorhersehbarkeit für den Normadressaten verlangt, ist für die Auslegung einer bußgeldbewehrten Verbotsvorschrift in erster Linie der für den Adressaten erkennbare und verstehbare Wortlaut des gesetzlichen Tatbestandes maßgebend. Für Interpretationen, die über den erkennbaren Wortsinn hinausgehen, ist dabei kein Raum (m.w.N.).

... Schon nach seinem Wortsinn erfordert der Begriff der Benutzung, dass die Handhabung des Mobiltelefons einen Bezug zu einer der Funktionen des Geräts aufweist. Nicht das Aufnehme…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Stvo , Aufheben , Blo

Erschienen 10. April 2007 auf http://ra-melchior.blog.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Keine Benutzung eines Mobiltelefons bei blossem Aufnehmen/Halten/Umlagern

Kreuzberger Verkehrsrecht | 5. April 2007 — Das bloße Aufheben oder Umlagern eines Mobiltelefons während der Fahrt erfüllt nicht den Tatbestand der verbotswidrigen Benutzu…

Finger weg vom Handy

Kreuzberger Verkehrsrecht | 24. August 2006 — Bei der Handy-Nutzung am Steuer verstehen die Gerichte weiterhin keinen Spaß. So urteilt das OLG HAMM (Urt. v. 12.07.2006, 2 …

Handy AM Ohr: Handy am Ohr: Keine erfolgreiche Ausrede

Kreuzberger Verkehrsrecht | 4. April 2007 — Um Benutzung eines Mobiltelefons handelt es sich auch, wenn das Handy vom Betroffenen an sein Ohr gehalten wird, um einen Signa…

Auch Ablesen einer gespeicherten Nummer während der Fahrt vom Handy-Display ist verboten

JuracityBlog | 25. September 2006 — Der 2.Senat des Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 12.07.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 2 Ss OWi 402/06) entschi…

Keine unerlaubte Nutzung eines Mobiltelefons bei abgeschaltetem Motor

Kreuzberger Verkehrsrecht | 2. Januar 2007 — Die Auslegung, wonach ein Kraftfahrzeugführer auch dann den Tatbestand der unerlaubten Nutzung eines Mobiltelefons gem. §§ 23 I…

Handy an roter Ampel

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten | 26. Dezember 2005 — Burhoff veröffentlicht 2 Ss OWi 811/05 OLG Hamm: Ordnungswidrig i.S.v. § 23 Abs. 1a StVO handelt auch, wer in seinem Pkw mit lau…

Telefonieren IM Auto: Telefonieren im Auto? Motor aus!

Rheinrecht | 10. März 2008 — Nach § 23 Abs. 1a StVO ist dem “Fahrzeugführer […] die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür da…

Stvo Handyverbot: Verstoss gegen das Handyverbot bei Nutzung eines Mobiltelefons als Navigationsgerät

Kreuzberger Verkehrsrecht | 2. Dezember 2008 — Das OLG Köln (81 SS OWI 49/08) hat entschieden: Benutzt ein Kraftfahrer sein Mobiltelefon während der Fahrt als Navigationsge…

OLG Köln ahndet Blick auf Handy als Ordnungswidrigkeit

Schadenfixblog | 26. November 2009 — Das OLG Köln (OLG) hat mit Beschluss vom 18.02.2009 (Az.: 83 Ss-OWi 11/09) entschieden, dass ein verbotswidriges Benutzens eine…

Handyverstoß: Handy-Verstoß: Schon das "In-die-Hand-nehmen" und "Auf-das-Display-schauen" reicht

beck-blog | 7. Mai 2009 — Das OLG Köln (Beschluss vom 18.02.2009 - 83 SsO OWi 11/09) hat nun schon vor einigen Wochen einmal mehr zum Handy-Verstoß Stell…

Rechtsprechungsdatenbank NRWE