AUFGEFAHREN - OHNE SCHULD

Auch bei einem Auffahrunfall ist nicht von vornherein der Auffahrende immer Schuld, wie viele Autofahrer zu Unrecht vermuten. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Sie verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 2. März 2006 (Az.: 3 U 220/05).

Ein Autofahrer war auf ein vor ihm fahrendes Fahrzeug aufgefahren. Der Fahrer dieses Fahrzeugs war an einer Ampel bei Grün angefahren, hatte dann aber gebremst, weil er nach eigenen Angaben eine sich nähernde Straßenbahn gesehen hatte. Die Straßenbahn hielt allerdings an einer an der Kreuzung befindlichen Haltestelle.

Das Gericht sah in diesem Verhalten eine Behinderung des Verkehrsflusses, da er ohne für den nachfolgenden Verkehr erkennbare Ursach…

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Themen: Frankfurt

Erschienen 22. Mai 2006 auf http://www.lawblog.de.

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