Auffahrender hat meistens schuld

Das Landgericht Hamburg hält offenbar nichts von der Entscheidung des OLG Frankfurt (3 U 220/05), das entschieden hatte, daß ein Auffahrender dann nicht haftet, wenn der Unfall dadurch verursacht wird, daß der Vorausfahrende zuvor plötzlich die Spur gewechselt hat. Über den Fall des LG Hamburg hatte ich bereits hier und hier berichtet. In seinem Berufungsurteil (331 S 21/06) entschied es nun, daß einen Rotlichtsünder höchstens eine 1/3-Haftung aus der Betriebsgefahr treffe, wenn es wegen des Rotlichtverstoßes im Querverkehr zu einem Auffahrunfall kommt, da auch dann der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden spreche. Da…

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Themen: Frankfurt , LG Hamburg , Schuld , Landgericht Hamburg

Erschienen 17. August 2006 auf http://verkehrundrecht.blogspot.com.

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