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Aufblähen

am 12.07.2006 von http://www.lawblog.de

Ich kann es verstehen, dass Herr N. über die Rechnung von 146 € stinkig ist. Aber ich habe keine Selbstbeteiligung von 150 € beim Rechtsschutz vereinbart.
Nicht erwärmen konnte ich mich für die Idee, die Rechnung auf 300 € …

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