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Aufatmen für Filmjunkies - Video-Abend auch am Sonntag

am 11.05.2007 von http://blog.juracity.de

… auf jeden Fall in Bayern. Denn die Öffnung einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen verstößt nicht gegen das Feiertagsgesetz. Das hat nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urteil v. 26. April 2007, Az.: 24 BV 06.324) entschieden. Damit ist das Ausleihen von DVDs und Videos am Automaten nun auch wieder in der Stadt Kempten möglich.
Diese hatte ursprünglich verfügt, dass die Betreiberfirma ihre Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen schließen müsse, obwohl der sonn- und feiertägliche Betrieb keinerlei Personaleinsatz erfordert. Die Richter des Verwaltungsgerichtshofs sahen die Feiertagsruhe demgegenüber nicht beeinträchtigt. Bayern habe zwar – anders als einige andere Bundesländer - den sonn- und feiertäglichen Betrieb von Videotheken nicht ausdrücklich gesetzlich zugelassen und sei hierzu auch nicht verpflichtet.
Anders als der Betrieb einer Videothek mit Personaleinsatz störe aber eine Automatenvideothek nicht das Gefühl des Einzelnen, dass es sich um einen für alle verbindlichen Ruhetag handele, belaste keinen Arbeitnehmer mit sonntäglicher Arbeit …

Aufatmen für Filmjunkies - Video-Abend auch am Sonntag

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VG Stuttgart: Automaten-Videothek nicht an Sonn- und Feiertagen

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Sonntags-Videothek

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Kinofilm oder DVD – Entscheidungsfreiheit zu jeder Tages- und Nachtzeit, und auch am Wochenende?

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Kein Zuschlag bei Sonn- und Feiertagsarbeit

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Arbeitsrecht: Kein gesetzlicher Zuschlag bei Sonn- und Feiertagsarbeit

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Werktägliche Geschäftigkeit

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