Auf Wiedersehen Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Online-Durchsuchung gekippt. Dabei hat das Gericht in der 105 Seiten starken Entscheidung ein neues Grundrecht herausgearbeitet, da das Verfassungsgericht bislang den Schutz in diesem Bereich nicht ausreichend gestärkt hatte, wie es selbstkritisch feststellte.

Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme schützt den Bürger vor Maßnahmen des Staates, die Eingriffsermächtigung Systeme erfassen, die allein oder in ihren technischen Vernetzungen personenbezogene Daten Betroffenen in einem Umfang ermöglichen und einen Einblick in wesentliche Teile seiner Lebensgestaltung oder ein aussagekräftiges Bild seiner Persönlichkeit enthalten.

Damit ist eine heimliche Online-Durchsuchung nur noch dann verfassungsrechtlich zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut besteht.

Wie der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Papier in der Verkündung verdeutlichte, werden nicht nur die Daten geschützt, die der Nutzer/Bürger selbst anlegt, sondern auch jene Daten die von dem informationstechnischen System automatisch …

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Themen: Medien , Internet , Bundesverfassungsgericht , Vorratsdatenspeicherung , Online-durchsuchung

Erschienen 27. Februar 2008 auf http://www.medien-gerecht.de.

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