Auf Wiedersehen, Herr Kollege

Da wollte mir der Herr Kollege mal zeigen, wo der Hammer hängt. Und jetzt hat er einen blauen Daumen.

Mein Lieblings-Rechtsschutzversicherer hatte mir – mal wieder nach zähem Ringen – den Honorar-Vorschuß gezahlt. Nicht alles, was ich wollte; klar, das war bei dem Laden nicht anders zu erwarten. Aber immerhin genug, damit ich erst einmal verteidigen konnte. Und zwar erfolgreich: Mein Mandant, also der Versicherungsnehmer, wurde freigesprochen. Auf Kosten der Landeskasse.

Ich habe dann im Namen des Mandanten die Kosten der Verteidigung mit der Justiz abgerechnet und irgendwann traf dann auch die Zahlung der Justizkasse hier ein.

Ich wurde also zweimal bezahlt, einmal von dem unsäglichen Versicherer und ein zweites Mal vom Gericht.

Das zu viel gezahlte Honorar steht nun aber dem Versicherer zu. Deswegen habe ich es mit ihm abgerechnet. Das gefiel ihm aber nicht. Er hielt die Höhe, die ich angesetzt habe, nicht für angemessen. Wir haben uns daher eine zeitlang gezankt. Das heißt, er hat mir böse Briefe geschrieben, die ich mit zwei virtuellen Löchern versehen und fein säuberlich in die elektronische Akte abgeheftet habe.

Seit 2004 (!) hat der Versicherer herumgenörgelt und nicht locker gelassen. Letztes Jahr dann hat er endlich einen Rechtsanwalt gefunden, der mich unter Androhung empfindlicher Übel (“rechtliche Konsequenzen” und so’n Quatsch) die im Streit stehende, gewaltige Summe in Höhe von 280 Komma irgendwas Euro sofort zu zahlen aufforderte.

Auch diese Anwalts-Schreiben habe ich zunächst gelocht und geheftet. Dann aber gedacht, bevor der Kerl nun wirklich im Auftrag des Versicherers Klage erhebt, zahle ich lieber und vergesse den Mist. Schließlich habe ich auch noch ein paar andere Sachen zu tun, bei denen die 250 Euro nicht sonderlich ins Gewicht fallen.

Aber auch danach war noch keine Ruhe. Denn der Herr Kollege meinte, ich solle nun auch noch die 25 Euro zahlen, die er bei der Geltendmachung der Forderung verdient haben will.

Erst kam der virtuelle Locher wieder ein paar Mal zum Einsatz und dann tatsächlich die Klage. Wegen 25 (fünfundzwanzig) Euro.

Die Klageschrift umfaßte dreieinhalb Seiten, mit Anlagen und Tralala wurden mir 21 Blatt Papier zugestellt. Ich habe mit einen Dreizeiler (1/3 Seite) erwidert. Erst erfolgte weiteres Getöse, dann noch ein hervorragend begründeter Fristverlängerungsantrag (den ich nicht unerwidert lassen konnte ) und gestern dann der Termin vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg. Für ein schriftliches Verfahren erschien mir die Sache nicht geeignet.

Ich hatte mich ohnehin zum Radfahren verabredet, so daß mir der Schlenker über das Gericht gerade Recht kam; zum Warmfahren, sozusagen. In Sportklamotten, schließlich war ich als Beklagter und nicht als Organ der Rechtspflege unterwegs … in den Grunewald.

Die Klage war unschlüssig, hatte ich bereits vorgetragen. …

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Themen: Rechtsanwalt , Rechtsanwälte , Komma , Hammer
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 13. September 2011 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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