Auf Wiedersehen, ARAG!

Die ARAG macht einem Mandanten ein Angebot, das man nur ablehnen kann: Nachdem er in den letzten Jahren seine dortige Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung einmal zu viel in Anspruch genommen hat, spricht ihm die ARAG nun die Kündigung aus, macht ihm aber gleich ein Angebot für einen neuen Vertrag: Für ca. 260,00 Euro/Jahr dürfte er weiter bei der ARAG versichert bleiben. Mit einer Selbstbeteiligung von (festhalten!) 500,00 Euro je Rechtsschutzfall, versteht sich. Nein danke, meint der Mandant. Und überlegt sich nun ernsthaft, ob er die andere Rechtsschutzversicherung (ausschließlich für Mietsachen) bei der ARAG noch braucht. Seine Eltern, ebenfalls bei der ARAG rechtsschutzversichert, überlagen das jetzt auch.

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Themen: Arag , Vertrag

Erschienen 15. Dezember 2008 auf http://www.ra-blog.de.

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