Auf Kaffeefahrten werden Beratungs- und Servicegebühren abkassiert

Reise-Verkäufer haben mit EC-Cash-Lesegeräten technisch aufgerüstet Auf Kaffeefahrten werden Beratungs- und Servicegebühren abkassiert Immer wieder landen angebliche Gewinnbenachrichtigungen in den Briefkästen der Verbraucher. Gelockt wird damit zu Kaffeefahrten. Angebliche Geldgewinne, monatliche Zusatzrenten oder übervolle Präsentkörbe sollen die Busse mit potentiellen Käufern füllen. An die Frau und den Mann gebracht werden Magnetdecken, Nahungsergänzungsmittel, Wunderpillen und vor allen Dingen auch Reisen. Beim Verkauf von Reisen haben die Anbieter einen Dreh gefunden, um möglichst schnell an das Geld der Verbraucher zu kommen, auch wenn der abgeschlossene Reisevertrag später rückgängig gemacht wird. Bereits während der Verkaufsveranstaltung wird deshalb eine so genannte Beratungs- und Servicegebühr zwischen 50 bis 60 Euro pro Reisenden verlangt. Diese Gebühr wird sofort fällig und ist in bar zu zahlen. Ist nicht genug Bargeld vorhanden, bieten die Reise-Verkäufer seit jüngster Zeit vermehrt die Möglichkeit der Zahlung per EC-Cash an, so wie es Verbraucher von den Kontrolleuren der Bahn im Zug kennen. Mit so genannten mobilen EC-Cash-Lesegeräten haben sich jetzt auch die Reise-Verkäufer technisch aufgerüstet. Verbraucher haben natürlich die Möglichkeit, die auf Kaffeef…

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Themen: Bahn , Konto

Erschienen 8. April 2010 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.

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