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Auf frischer Tat

am 03.04.2006 von http://oby.de

Samstagnachmittag wurde ich bei Kaisers dem Supermarkt meines Vertrauens Augenzeuge einer Straftat. Vergehen eines Diebstahls oder gar das Verbrechen eines räuberischen Diebstahls? Der Diebstahl gilt als sicher, weil der Täter beobachtet wurde, wie er eine elektrische Zahnbürste einsteckte und beim Verlassen des Geschäfts ohne zu Bezahlen von dem Kaufhausdetektiv festgehalten wurde. Das war der Augenblick als ich ebenfalls das Geschäft verließ. Hatte ich noch drei Minuten zuvor den Detektiv als solchen im Ladenlokal zu erkennen geglaubt. Eigentlich war der Mann alles andere als auffällig, aber ich hatte so ein Gefühl, dass der Mann mit seinem halbgefüllten Einkaufswagen kein echter Kunde wäre. Vielleicht lag es daran, dass ich selbst mit bezahlten Waren auf der Suche nach meinem Sohn die Kasse in entgegen gesetzter Richtung passiert hatte und er mich deswegen für einen kurzen Moment als vermeintlichen Ladendieb prüfte. Andererseits könnte es auch sein, dass ich einen Riecher für Detektive habe, weil ich als Student selbst einige Monate als Detektiv in verschiedenen Geschäften gearbeitet habe.
Mir blieb genau wie den anderen in der Menschentraube, die sich angesammelt hatte, nicht viel Zeit, die Situation richtig einzuschätzen. Denn plötzlich sprintete der junge, komplett in weiß gekleidete Mann los und ließ den Detektiv mit der gestohlenen Ware in der Hand ziemlich dumm aussehen. Er versuchte noch einige Meter hinter dem Dieb her zu rennen, erkannte jedoch, dass er keine Chance hatte und gab die Verfolgung auf. Er rief sodann die Polizei an und erstatte Anzeige wegen räuberischen Diebstahls. Minuten später waren auch die Sirenen der Polizei …

rdftg am 20.02.2008 um 01:21 Uhr:

Du weißt nicht, ob tatsächlich Anzeige wegen einfachem oder räuberischem gestellt wird. Ist auch egal, weil letztlich der Staatsanwalt dieses entscheidet. Du weißt auch nicht, ob die Personalien des Täters dem Detektiven nicht bereits bekannt sind, da es sich oft um Mehrfachtäter handelt. Denn einem halbwegs erfahrenen Täter wäre das Festhalten des Täters zwecks Personalienfeststellung wichtiger als das Einsammeln der Ware.

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