Auch Schwarzarbeiter sind unfallversichert
am 19.10.2007 von Blickpunkt Recht & Steuern
Schwarzarbeiter, die während einer eigentlich sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einen Arbeitsunfall erleiden, haben Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung.
In einem jetzt hierzu vom hessischen Landessozialgericht entschiedenen Fall erlitt ein heute 52jähriger Kosovare, der mit einem Touristenvisum in die Bundesrepublik eingereist war und in Frankfurt wohnte, einen schweren Unfall auf einer Baustelle in Heppenheim. Er war dort für eine Baufirma tätig, die ihn nicht zur Sozialversicherung angemeldet hatte. Er wurde von einer Schalungskralle, die sich von einem Kran gelöst hatte, am Kopf getroffen und mit einem schweren Schädel-Hirn-Trauma sowie umfangreichen weiteren Verletzungen in die Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik in Ludwigshafen eingeliefert. Für die von den behandelnden Ärzten dringend empfohlene anschließende Neurorehabilitation wollte die Berufsgenossenschaft nicht zahlen. Sie sah es als nicht erwiesen an, dass der Verunglückte als Arbeitsnehmer auf der Baustelle tätig war, es sei ebenso gut möglich, dass er als Selbständiger gearbeitet habe. Dann aber sei er nicht durch die Unfallversicherung abgesichert.
Die Darmstädter Richter verpflichteten die Berufsgenossenschaft, die Kosten der Rehabilitation zunächst darlehensweise zu übernehmen. Dem Unfallopfer sei nicht zuzumuten, bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu warten, da …
Auch Schwarzarbeiter sind unfallversichert
Recht und Alltag / Schwarzarbeiter, die während einer eigentlich sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einen Arbeitsunfall erleiden, haben Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung. Das entschied in einem nun veröffentlichten Beschluss (Az.: L 3 U 160/07…
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