Schwarzarbeiter sind unfallversichert
Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles | 9. November 2011 — Nach Urteil des Hessischen Landesozialgerichts vom 30.9.2011 (Az.: L 9 U 46/10) werden abhängig Beschäftigte auch dann von de…
Hätten Sie es gewusst? Auch Schwarzarbeiter ohne Arbeitserlaubnis sind unfallversichert – und müssen bei Arbeitsunfällen entschädigt werden. Das hat das Hessische Landessozialgericht kürzlich entschieden. Demnach sind auch illegal Beschäftigte vom Unfallversicherungsschutz nicht ausgeschlossen (Urteil vom 1.11.2011, L 9 U 46/10).
Hintergrund der Klage war ein schwerer Unfall eines Serben, der mit Touristenvisum, aber ohne Arbeitserlaubnis nach Deutschland zu seinem Onkel gereist war. Er bekam einen Job und erlitt auf einer Baustelle bei einem Stromschlag schwerste Verbrennungen. Aufgrund dessen mussten ihm Gliedmaßen amputiert werden. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab.
Das Gericht sah die Sache jedoch anders und verurteilte die Berufsgenossenschaft dazu, den Arbeitsunfall anzuerkennen. Denn: Der Mann hatte als abhängig Beschäftigter gearbeitet. Ihm war ein Stundenlohn versprochen und unter anderem auc…
» Vollständiger ArtikelErschienen 4. November 2011 auf http://blog.betriebsrat.de.
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