Alle Blogs » Auch Richter können sich auf das AGG berufen – OVG Koblenz, Beschluss vom 22.07.2007 – 2 F 10596/07

Auch Richter können sich auf das AGG berufen – OVG Koblenz, Beschluss vom 22.07.2007 – 2 F 10596/07

am 17.09.2007 von http://www.arbeitsrecht-blog.de

Auch Beamte und Richter können sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen.
Das geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz hervor. Damit hatte die Beschwerde eines schwerbehinderten Richters Erfolg, der sich vergeblich um eine Stelle im höheren Justizdienst bewarb.
Der Kläger argumentierte, wegen seiner Schwerbehinderung abgelehnt worden zu sein und klagte vor dem Verwaltungsgericht auf Schadenersatz.
Die erste Instanz hatte die Klage zunächst an das Arbeitsgericht verwiesen. Dies sei aber rechtsfehlerhaft, so nunmehr das OVG Koblenz, da bei Richtern und Beamten kein Arbeitsverhältnis, sondern ein Amtsverhältnis bestehe. Das erstinstanzliche Verwaltungsgericht hat nun über die Schadensersatzklage zu entscheiden.
Quelle: Focus-Online
Anmerkung: Der Beschluss des OVG Koblenz ist folgerichtig, da das AGG zur sachlichen Gerichtszuständigkeit keine Aussagen trifft. Im übrigen ist die Gesetzeslage eindeutig:
Gemäß § 24 AGG gelten die Vorschriften des AGG „unter …

AGG gilt auch für Richter

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