Auch privater eBay-Verkäufer kann Unternehmer sein
am 10.04.2007 von http://www.lampmann-behn.de/blog/index.htmlDas letzte Scheinrefugium der Scheinprivaten Anbieter bei eBay dürfte nun gefallen sein.Viele eBay-Verkäufer bezeichnen sich bisher noch mit dem Hinweis als privat bzw. als Nicht-Unternehmer, sie verkauften ja nur eine private Sammlung bzw. für den persönlichen Gebrauch eingekaufte Kinderschühchen, Kinderhemdchen und sonstiges herzerwärmendes Zeugs. Sie seien daher allenfalls arme, alleinstehende und -erziehende Mütter, jedoch keinesfalls Unternehmer(innen).Die Annahme der Unternehmereigenschaft hat für den Verkäufer weitreichende Folgen. Neben Gewährleistung und Widerrufsrecht muss der Anbieter zahlreiche Informationspflichten beachten. Ohne anwaltliche Hilfe geht da nichts.Das OLG Frankfurt (Beschl. v. 21.03.2007, Az. 6 W 27/07) stellte nun klar, dass es für die Annahme einer einer auf Dauer angelegten wirtschaftlichen Betätigung im Sinne des § 14 BGB nicht zwingend ist, dass die zu verkaufenden Waren zum Zwecke des Verkaufs eingekauft (oder hergestellt) wurden. In dem vom Gericht zu beurteilenden Fall fand die Verkaufstätigkeit bereits über ein Jahr statt. Daher sei ohne Weiteres auch ohne Neukäufe bereits von einem planmäßigen, auf eine gewisse Dauer angelegten Anbieten auszugehen.Fazit:Unternehmer im rechtlichen Sinne …
LG Berlin stuft eBay-Verkäuferin als Unternehmerin ein
Rechtblog / Auch wer Gebrauchtwaren in größerem Umfang über das Online-Auktionshaus eBay verkauft, handelt als Unternehmer mit allen ihn treffenden gesetzlichen Rechten und Pflichten. Die Richter verurteilten eine Frau aus dem Raum Heilbronn zu Anwalts- und …
AG Radolfzell: Widerrufsrecht bei gewerblichem eBay-Handel
domainundrecht.de / JurPC AG Radolfzell, Urteil vom 29.07.2004 3 C 553/03 - Widerrufsrecht bei gewerblichem eBay-Handel: Im Rahmen einer Internetversteigerung über die Verkaufsplattform eBay wird ein Fernabsatzvertrag geschlossen, wenn der Anbieter (Verkäufer) ge…
OLG Frankfurt a.M.: Unternehmerpflichten beim Verkauf einer privaten Post-Stempelsammlung über eBay? - Zur Abgrenzung von privater und gewerblicher Verkaufstätigkeit auf einer Internet-Handelsplattform.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Unternehmer ist nach der Legaldefinition des § 14 BGB eine Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbständig…
Zur Unternehmereigenschaft von Verkäufern bei eBay
Ref. Niemeyer / Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat sich in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung eingehend mit den Anforderungen befasst, die an die Einordnung eines eBay-Verkäufers als Unternehmer zu stellen sind. In der Beschwerdesache (Aktenzei…
Hanseatisches OLG: Tonnenweise Hardware - Maßgeblich für die Annahme der Unternehmereigenschaft eines eBay-Verkäufers kann auch dessen Selbstdarstellung und offensive Werbung mit dem Verkauf gleichartiger bzw. sachlich im Zusammenhang stehender
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein Gewerbe (i.S.d. HGB) liegt vor, wenn eine planvolle, auf gewisse Dauer angelegte, selbständige und wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird und dies nach außen hervortritt. Diese Begriffsbestimmung findet auch im Rahmen von § 14 BGB Anwe…
OLG Frankfurt: Gewerbliches Handeln bei eBay mit 484 Verkäufen im Jahr - Beschluss vom 21.03.2007, Az. 6 W 27/07
Wettbewerbsrecht-Blog.de / Bei der aktuellen Rechtsunsicherheit bei der Qualifizierung von eBay-Verkäufern als gewerblich oder privat hat das OLG Frankfurt mit Beschluss vom 21.03.2007, Az. 6 W 27/07 einen begrüßenswerten Akzent gesetzt. Nicht nur, dass die Gewerblichkeit d…
Neue Entscheidung vom OLG Hamburg - Wann ist ein EBAYer gewerblich?
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Bin ich gewerblich? Diese Frage stellen sich immer wieder viele Ebay-Verkäufer. Denn wenn sie rechtlich gesehen als gewerblich gelten, dann müssen sie sich an eine Vielzahl von Vorschriften halten. Beispielsweise muss man als gewerblic…
» OLG Frankfurt, 6 W 27/07, 23.03.2007, Privatverkauf, Unternehmer, Abmahnung, § 14 BGB
Rechtsanwälte Lampmann Behn & Rosenbaum in Köln. Wir beraten Sie in Sachen eBay, Onlinerecht, Urheberrecht, Markenrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht und Englische Limited Rechtsanwalt
