Auch über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts muss belehrt werden
Der Springer-Verlag ist von einem Verband wettbewerbsrechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen worden, weil er in einer
Werbung, die ein Aboformular für die Zeitschrift Computerbild enthielt, nicht darauf hingewiesen hat, dass im Falle des Abschlusses
eines Abonnoments kein Widerufsrecht nach fernabsatzrechtlichen besteht.
Bei Fernabsatzverträgen muss der den
über das Bestehen und Nichtbestehen
eines Widerrufs- oder Rückgaberechts informieren (Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB). Damit ist also auch das Fehlen der Information,
dass kein besteht,
wettbewerbswidrig.
Die Leitsätze der Urteils des BGH vom 09.06.2011 (Az.: I ZR 17/10) lauten:
a) In einer Werbeanzeige für ein Zeitschriftenabonnement, der ein Bestellformular beigefügt ist, mit dem die Zeitschrift abonniert
werden kann, muss gemäß § 312c Abs. 1 BGB, Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB, § 312d Abs. 4 Nr. 3 BGB darauf hingewiesen werden, dass
im Falle einer Bestellung kein Widerrufsrecht besteht.
b) Zeitungen und Zeitschriften zählen nicht zu den Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs im Sinne des § 312b Abs. 3 Nr. 5 BGB.
c) Die Regelung des § 312b Abs. 3 Nr. 5 BGB gilt nicht für den herkömm…
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