Auch mal bestreiten
am 27.01.2007 von InsoBlog.de
Habe eben in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des GmbH-Geschäftsführers als Gläubiger kräftig Forderungen bestritten.
Und wenn die Tabelle beim Geschäftsführer schmal bleibt, gibt es für die Ansprüche aus der Geschäftsführerhaftung dort eine bessere Quote.
Das lohnt sich in diesem Fall: Der dortige Verwalter berichtet, dass er einen sechsstelligen Betrag als Teilungsmasse erwartet.
Mal …
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