Auch für Multifunktionsgeräte ist die volle Urheberrechtsvergütung zu zahlen
am 07.02.2008 von LBR-BlogDer BGH hat am 30.01.2008 entschieden, dass auch für Multifunktionsgeräte die volle urheberrechtliche Vergütung zu zahlen ist (AZ: I ZR 131/05, bislang liegt nur eine Pressemitteilung vor, das Urteil ist noch nicht abrufbar). Solche Geräte beinhalten nicht nur ein Vervielfältigungsgerät wie z.B. einen Kopierer sondern auch noch andere Komponenten, z.B. Drucker, Scanner, Fax.Das Urheberrechtsgesetz sieht vor, dass für Geräte, die zur Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken bestimmt sind eine pauschale Vergütung an den Urheber zu zahlen ist. Der BGH hatte nun die Frage zu beantworten ob für Geräte, die nicht nur zur Vervielfältigung bestimmt sind sondern auch andere Funktionen haben die volle Vergütung zu zahlen ist. Dies wurde vom BGH bejaht. Auch wenn die Geräte neben der Kopierfunktion noch andere Funktionen haben ist die volle Vergütung zu zahlen. Für ein Gerät, das bis zu 12 Farbkopien pro Minute herstellen kann ist deshalb vom Hersteller eine Vergütung in Höhe von 76,70 € abzuführen. Ganz unabhängig vom Urteil des BGH sollte man den Betrag in Höhe von 76,70 € im Hinterkopf haben. Insbesondere wenn man mal wieder auf Schnäppchenjagd in den Läden der Republik steht, in denen Geiz als eine herausragende Tugend angepriesen wird. Denn: Wie …
Urheberrechtsvergütung auch für MuFu-Geräte
LBR-Blog / Der Bundesgerichtshof hat am 30.01.2008 entschieden, dass auch für Multifunktionsgeräte die volle urheberrechtliche Vergütung zu zahlen ist (AZ: I ZR 131/05, bislang liegt nur eine Pressemitteilung vor, das Urteil ist noch nicht abrufbar). Solche …
BGH: Volle Vergütungspflicht für Multis - Für Multifunktionsgeräte ist die gesetzlich vorgesehene urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Für Multifunktionsgeräte ist die gesetzlich vorgesehene urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen. 2. Innerhalb einer, als Gerätepaket aus Drucker und Scanner in Verkehr gebrachte, Funktionseinheit ist nur der Scanner na…
BGH: Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass für Multifunktionsgeräte die urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach dem Urh…
Volle urheberrechtliche Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte
Dr. Bücker Newsfeed / Pressemitteilung zum BGH Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 131/05 - MultifunktiosgerätePressemitteilung Nr. 20/2008Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte1. Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgeric…
Bundesgerichtshof : Multis sind Kopierer - Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte
MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 30.01.2008 - Az. I ZR 131/05 - Multifunktionsgeräte; Vorinstanzen: LG Stuttgart, Urteil vom 22.12.2004 - Az. 17 O 299/04, OLG Stuttgart Urteil vom 06.07.2005 - Az. 4 U 19/05 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I…
Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker
Handakte WebLAWg / Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass nach geltendem Recht für Drucker keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach § 54a Abs. 1…
BGH: Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte
Rechtblog / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass für Multifunktionsgeräte die urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach dem Ur…
