Auch FG Saarland hält Kürzung der Entfernungspauschale für verfassungswidrig
FG Beschluss - 22.03.2007 - 2 K 2442/06
Das Finanzgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 22.03.2007 - 2 K 2442/06 dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage
vorgelegt, ob die Kürzung der Entfernungspauschale, wie sie das Steueränderungsgesetz 2007 (vom 19.07.2006, BGBl I 2006, 1652) mit
Wirkung ab 1. Januar 2007 vorsieht, verfassungsmäßig ist. Bereits zuvor ist das FG Niedersachsen zum gleichen Ergebnis gekkommen,
wäährend das FG Baden-Würtemberg die Änderung für verfassungsgemäß hält.
Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind bekanntlich seit Beginn dieses Jahres nicht mehr als
Werbungskosten/Betriebsausgaben abzugsfähig (sog. “Werkstorprinzip”). Aufgrund einer Härtefallregelung sind entsprechende Kosten
pauschal mit 0,30 Euro lediglich noch ab dem 21. Entfernungskilometer “wie” Werbungskosten/Betriebsausgaben zu berücksichtigen.
Im Streitfall erzielten die verheirateten Kläger Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Für ihre Aufwendungen für Fahrten zur
Arbeitsstätte - vom gemeinsamen Wohnort 60 km (Ehemann) bzw. 75 km (Ehefrau) entfernt - beantragten sie jeweils die Eintragung eines
Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 2007 unter Berücksichtigung der vollständigen Entfernung. Das Finanzamt gewährte
den Freibetrag in Anwendung der Neuregelung in § 9 Abs. 2 EStG jedoch lediglich unter Berücksichtigung der Fahrten ab dem 21.
Entfernungskilometer.
Nach Auffassung des Finanzgerichts des Saarlandes ist die Neuregelung in § 9 Abs…
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