Auch eine Lösung

Eine Strafaussetzung zur Bewährung war nicht (mehr) zu erreichen. Aber nach fünf Monaten hatte der Mandant die Nase voll von der Untersuchungshaft.

Unter gegen- und wechselseitiger Androhung empfindlicher Übel einigten sich Richter, Staatsanwalt und Verteidigung auf einen Kompromiss: Es gibt keine große Beweisaufnahme, der Mandant legt ein Geständnis ab, dafür es gibt 2 Jahre und 6 Monate. Und der Haftbefehl wird aufgehoben.

Der Mandant wurde noch am selben Tag aus der Untersuchungshaft entlassen und trat die (lange) …

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Erschienen 15. Oktober 2008 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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